Die SGG hilft jedes Jahr mehreren hundert Personen und Familien aus finanziellen Notsituationen. Die SGG verwendet für die Einzelfallhilfe eigene Mittel sowie Gelder, die ihr von Gönnerinnen und Gönnern sowie Stiftungen anvertraut werden.

Gesuche für Einzelfallhilfen sind über einen professionellen Sozialdienst einzureichen.

Gesuchstopp in der Einzelfallhilfe der SGG

Die Einzelfallhilfe der SGG kann derzeit keine neuen Gesuche entgegennehmen. Grund dafür ist die anhaltend sehr hohe Anzahl von Anträgen sowie die bevorstehende Einführung einer neuen Software zur digitalen Gesuchseingabe.

Digitale Gesuchseingabe ab Mitte August

Ab Mitte August können Hilfsgesuche ausschliesslich über eine neue digitale Plattform eingereicht werden. Der Zugang erfolgt über einen Link auf der Website der SGG. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Wichtige Hinweise

  • Gesuche per Briefpost oder E-Mail werden ab sofort nicht mehr entgegengenommen.
  • Unterlagen, die uns per Post erreichen, können leider nicht mehr retourniert werden.
  • Bitte besuchen Sie regelmässig unsere Website, um aktuelle Informationen zu erhalten.

Warum dieser Schritt?

Die Einführung der digitalen Plattform ermöglicht eine vereinfachte und einheitliche Bearbeitung der Gesuche. Wir freuen uns, damit einen wichtigen Entwicklungsschritt zu machen – im Interesse aller Gesuchstellenden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Kontakt

©HATT SGG Team Meyer 0366 Grau Low

Fachperson Einzelfallhilfe

Group

Spenden und Legate

Mit Ihrer Spende oder Ihrem Legat unterstützt die SGG armutsbetroffene Personen und Familien oder unterstützt Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Freiwilligenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier: Spenden und Legate