Die SGG hilft jedes Jahr mehreren hundert Personen und Familien in finanziellen Notsituationen und prekären Lebensumständen. Die SGG verwendet für die Einzelfallhilfe eigene Mittel sowie Gelder, die ihr von Gönnerinnen und Gönnern sowie von Stiftungen anvertraut werden.

Gesuche für Einzelfallhilfen sind über einen professionellen Sozialdienst einzureichen.

Jährlich vergibt die SGG bis zu 500’000 CHF. Hilfsgesuche werden das ganze Jahr laufend bearbeitet.

Eingabekriterien

Die SGG unterstützt Hilfsgesuche für Einzelpersonen und Familien, die von professionellen Sozialdiensten (NPO) eingegeben werden.

  • Die gesuchsstellende Trägerschaft (Sozialdienst, Beratungsstelle) muss eine juristische Person sein (Verein, Stiftung, Gesellschaft) – gewinnorientierte Institutionen können keine Hilfsgesuche zusenden.
  • Unterstützt werden Massnahmen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation beitragen sowie auch Überbrückungshilfen.
  • Die finanzielle Situation der betroffenen Person oder Familie ist transparent und plausibel dargestellt und mit Dokumenten umfassend belegt.
  • Die SGG macht auch Teilfinanzierungen. Der finanzielle Rahmen bewegt sich jeweils zwischen 2000 bis 3500 CHF.
  • Die SGG leistet nur dann finanzielle Unterstützung, wenn andere Stellen nicht oder nicht ausreichend helfen. Fehlende Vorabklärungen (z.B. Subsidiarität, Zuständigkeiten) verzögern die Bearbeitung des Gesuches und können zu einer Absage führen.
  • Begünstigte Einzelpersonen oder Familien werden nur einmalig berücksichtigt. Die SGG vergibt keine regelmässigen Beiträge für Ausbildungsprojekte und ähnliches.

Ausgeschlossen von der Förderung durch die Einzelfallhilfe sind folgende Hilfsgesuche:

  • Nichteinhaltung der Förderkriterien
  • Unvollständige Gesuche, mangelnde Unterlagen, fehlende Auskünfte
  • Hilfen, die nicht den Betroffenen zugunsten kommen
  • Kosten im Ausland
  • Gesuche, welche in ähnlicher Form erneut eingereicht werden
  • Existenz von genügend Eigenmitteln
  • Nachfinanzierungen von bereits erfolgten Aktivitäten (Therapien, Behandlungen, etc.)

Wichtig: Vorübergehender Bearbeitungsstopp vom 5. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026

Vom 5. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 ist die Online-Plattform für neue Hilfsgesuche nicht erreichbar. In dieser Zeit können ausschliesslich Anträge bearbeitet werden, die bereits eingereicht wurden.

Neue Anträge können ab 19. Januar 2026 wieder eingereicht werden.

Fördergesuche Einzelfallhilfe

Sie können Ihr Fördergesuch über die neue Online-Plattform einreichen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.

  • Bitte beachten Sie, dass nur Gesuche berücksichtigt werden können, die ab dem 8. September über die Online-Plattform eingereicht werden.
  • Per E-Mail zugestellte Gesuche werden nicht bearbeitet. Per Post zugestellte Gesuche werden nicht bearbeitet und die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
  • Dies gilt ebenfalls für Gesuche an die von der SGG betreuten Stiftungen (Orphelina Stiftung, Hans und Hulda Klinger Stiftung, Luchsinger-Haggenmacher Stiftung).

Bearbeitungszeit Fördergesuche

Gesuche werden in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen bearbeitet.

Wichtige Hinweise

Sind die Gesuche unvollständig und / oder müssen seitens der SGG zusätzliche Unterlagen eingefordert werden, kann sich die Bearbeitungszeit der Gesuche verzögern.

Werden die verlangten Unterlagen nicht innerhalb von 2 Monaten nachgereicht, wird das Fördergesuch sistiert und nicht weiterbearbeitet

Die SGG meldet sich nach erfolgter Beurteilung bei Ihnen.

Die SGG hält sich vor, die Zusage an Bedingungen zu knüpfen.

Der Entscheid für oder gegen einen Förderbeitrag ist endgültig und wird nicht begründet. Es besteht kein Anspruch auf wiederkehrende Förderbeiträge.

Gegenleistungen

Wenn Ihr Einzelfallhilfegesuch von der SGG unterstützt wird, wird von Ihnen folgende Gegenleistung erwartet:

  • Zusendung eines Berichts nach sechs Monaten (Sie erhalten einen Aufruf via E-Mail-Nachricht).

Den Institutionen, welche auf der Suche nach Mitteln für eine finanzielle Notsituationen von Einzelpersonen oder Familien sind, aber die Kriterien der SGG nicht erfüllen,empfehlen wir die Plattformen www.stiftungschweiz.ch und www.fundraiso.ch sowie das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis www.edi.admin.ch. Institutionen und Projekte mit regionaler Ausrichtung finden bei den Stiftungsverzeichnissen der jeweiligen Kantone mehr Informationen.

Kontakt

©HATT SGG Team Meyer 0366 Grau Low

Fachperson Einzelfallhilfe

Group

Spenden und Legate

Mit Ihrer Spende oder Ihrem Legat unterstützt die SGG armutsbetroffene Personen und Familien oder unterstützt Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Freiwilligenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier: Spenden und Legate