Die SGG unterstützt gemeinnützige Institutionen und Projekte, die sich für den sozialen Zusammenhalt, eine aktive Zivilgesellschaft oder eine lebendige Demokratiekultur in der Schweiz einsetzen. Die Projektförderung folgt klaren Kriterien. Sie strebt eine klare gesellschaftliche Wirkung an und priorisiert innovative Projekte. 

 

Jährlich vergibt die SGG bis zu 700’000.- CHF. Die Gesuche werden während des ganzen Jahres laufend bearbeitet. Unter Unterstützte Projekte finden Sie die von der SGG mitgetragenen Projekte.

Förderkriterien

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Unterstützung eines Projekts durch die SGG:

  • Gemeinnützigkeit: Es werden keine gewinnorientierten Institutionen unterstützt.
  • Juristische Person: Die gesuchstellende Trägerschaft muss eine juristische Person sein (Verein, Stiftung, Gesellschaft); es werden keine Einzelpersonen unterstützt.
  • Bezug zu einem SGG-Schwerpunkt: Die SGG fördert Projekte in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, aktive Zivilgesellschaft oder lebendige Demokratiekultur.
  • Nationale Tragweite: Das Projekt entfaltet eine nationale Wirkung oder kann von einem lokalen/regionalen Ansatz zu einem nationalen Ansatz erweitert werden.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt hat eine nachhaltige Breitenwirkung für die Gesellschaft und es gibt eine realistische Vorstellung darüber, wie das Projekt nach der Finanzierungsphase weitergeführt und -finanziert wird.
  • Finanzielle Rahmenbedingungen: Die finanziellen Rahmenbedingungen des Projektes sind transparent und plausibel dargestellt. Das Budget ist realistisch.
  • Projektkosten: Die Kosten des Projektes sind auf mehrere Schultern verteilt. In der Regel finanziert die SGG keine Projekte allein, sondern nur subsidiär in Kooperation mit anderen Geldgeberinnen und Geldgebern.
  • Evaluation: Die Evaluation des Projektes und seine Wirkungsmessung sind im Projektdesign nachvollziehbar und überzeugend dargelegt.

Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Projekte:

  • Nichteinhaltung der Förderkriterien
  • Unvollständige Gesuche, mangelnde Unterlagen, fehlende Auskünfte
  • Bau oder Erhalt von Immobilien oder Infrastrukturen
  • Aktivitäten im Ausland
  • Gesuche, welche in ähnlicher Form erneut eingereicht werden
  • Existenz von genügend Eigenmitteln (inkl. Fonds)
  • Unspezifische, unpersönliche, allgemeine Spendenbriefe
  • Reine Betriebsbeiträge, keine Projekte mit Start- und Endpunkt
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen und Finanzbeschaffungsaktionen
  • Nachfinanzierungen von bereits erfolgten Aktivitäten
  • Interne Weiterbildungen der gesuchstellenden Organisation oder Aktionen, die ausschliesslich der Promotion einer Institution dienen

Download

Gesuchsstellung

Für die Gesuchsstellung müssen folgende Unterlagen digital an projektfoerderung@sgg-ssup.ch eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular der SGG
  • Informationen über die Trägerschaft (rechtlicher Status, Statuten, Leitbild)
  • Informationen zum zeitlichen Ablauf und zur räumlichen Durchführung
  • Jüngster Jahresbericht und letzte Jahresrechnung der Organisation
  • Finanzplan: Budget des Projekts, Liste bereits zugesicherter Beiträge, erwarteter Betrag SGG
  • Liste der zusätzlich angefragten Institutionen

Vollständig eingereichte Gesuche erhalten eine Eingangsbestätigung und werden laufend bearbeitet.

Die Bearbeitungszeit der Gesuche ist, je nach Höhe des angefragten Förderbetrages, unterschiedlich lange:

  • Gesuche bis zu 20’000.- werden innerhalb von sechs Wochen bearbeitet
  • Gesuche bis zu 100’000.- werden innerhalb von drei Monaten bearbeitet (das zuständige Vergabegremium tagt viermal jährlich)
  • Gesuche über 100’000.- werden innerhalb von sechs Monaten / zweimal jährlich bearbeitet

Wichtige Hinweise:

  • Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular «Projektförderung SGG» ist zwingend einzureichen – Gesuche, die ohne Gesuchsformular eingehen, werden nicht bearbeitet.
  • Sind die Gesuche unvollständig und/oder müssen seitens der SGG zusätzliche Unterlagen eingefordert werden, kann sich die Bearbeitungszeit der Gesuche verzögern.
  • Werden die verlangten Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nicht nachgereicht, wird das Fördergesuch sistiert und nicht weiterbearbeitet.
  • Die SGG meldet sich nach erfolgter Beurteilung bei Ihnen.
  • Die SGG hält sich vor, die Zusage an Bedingungen zu knüpfen.

Gegenleistungen

Wenn Ihr Projekt von der SGG unterstützt wird, werden von Ihnen folgende Gegenleistungen erwartet:

  • Schlussbericht zum konkreten Einsatz der gesprochenen Mittel (jährlicher Zwischenbericht bei mehrjährigen Unterstützungen)
  • Beitrag für SGG-Publikation (Newsletter, Jahresbericht) auf Anfrage
  • Erwähnung der SGG auf allen Projekt-Kanälen (v.a. Social Media)
  • Platzierung des Logos der SGG auf der Projektwebsite mit Verlinkung
  • Zusendung von Publikationsmaterial für die SGG-Kanäle inkl. Vorlagen für Social Media
  • Exklusive Partnervorteile, falls Projekt dies ermöglicht (z.B. Tickets, Exemplare)

Neben den allgemein erwarteten Gegenleistungen werden spezifische Gegenleistungen mit den Unterstützten vereinbart.

Den Institutionen und Projekten, welche auf der Suche nach Fördermitteln sind, aber die Kriterien der SGG nicht erfüllen, empfehlen wir die Plattformen www.stiftungschweiz.ch und www.fundraiso.ch sowie das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis www.edi.admin.ch. Institutionen und Projekte mit regionaler Ausrichtung finden bei den Stiftungsverzeichnissen der jeweiligen Kantone mehr Informationen. Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit einer Publikation auf einer Crowdfunding-Plattform.

Kontakt

©HATT SGG Team Gionavoli 0104 Grau Low

Fachperson Projektförderung

Group

Spenden und Legate

Mit Ihrer Spende oder Ihrem Legat unterstützt die SGG armutsbetroffene Personen und Familien oder unterstützt Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Freiwilligenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier: Spenden und Legate