Die SGG unterstützt Institutionen und Projekte, die sich für den sozialen Zusammenhalt, die Freiwilligenarbeit oder die Demokratie in der Schweiz einsetzen. Die Projektförderung folgt klaren Kriterien, strebt eine klare Gesellschaftliche Wirkung an und priorisiert innovative Projekte.

Sie finden von der SGG mitgetragene Projekte unter «Unterstützte Projekte»

Sibylle Lichtensteiger

Direktorin Stapferhaus Lenzburg

Sibylle Lichtensteiger

Direktorin Stapferhaus Lenzburg

"Seit 15 Jahren unterstützt die SGG die Ausstellungen im Stapferhaus mit wertvollen Ideen und finanziellen Mitteln. Die Kooperation auf Augenhöhe entspricht sehr dem Ideal einer nachhaltigen Förderpartnerschaft."

Förderkriterien

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Unterstützung eines Projekts durch die SGG:

  • gemeinnützig und innovativ
  • landesweite oder sprachregionale Dimension
  • nachhaltige Breitenwirkung für die Gesellschaft
  • Bezug zu einem SGG-Schwerpunkt: Sozialer Zusammenhalt, Freiwilligenarbeit oder Demokratie
  • Einbezug Freiwilliger
  • betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit und Unterstützung durch weitere private Förderorganisationen
  • integrierte Evaluation

Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Projekte:

  • Bau oder Erhalt von Immobilien oder Infrastrukturen
  • Aktivitäten im Ausland
  • Gesuche, welche in ähnlicher Form erneut eingereicht werden
  • Deckung von regulären Betriebsausgaben
  • Existenz von genügend Eigenmitteln (inkl. Fonds)

Download

Für die Gesuchsstellung müssen folgende Unterlagen digital an projektfoerderung@sgg-ssup.ch eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular der SGG
  • Informationen über die Trägerschaft (rechtlicher Status, Statuten, Leitbild)
  • Informationen zum zeitlichen Ablauf und zur räumlichen Durchführung
  • Jüngster Jahresbericht und letzte Jahresrechnung der Organisation
  • Finanzplan: Budget des Projekts, Liste bereits zugesicherter Beiträge, erwarteter Betrag SGG
  • Liste der zusätzlich angefragten Institutionen

Vollständig eingereichte Gesuche erhalten eine Eingangsbestätigung und werden laufend bearbeitet. Je nach Betrag dauert ein definitiver Entscheid bis zu drei Monate. Die SGG meldet sich nach erfolgter Beurteilung bei Ihnen.

Die SGG hält sich vor, die Zusage an Bedingungen zu knüpfen.

Gegenleistungen

Wenn Ihr Projekt von der SGG unterstützt wird, werden von Ihnen folgende Gegenleistungen erwartet:

  • Schlussbericht zu konkretem Einsatz der gesprochenen Mittel (jährlicher Zwischenbericht bei mehrjährigen Unterstützungen)
  • Beitrag für SGG-Publikation (Newsletter, Jahresbericht) auf Anfrage
  • Erwähnung der SGG auf allen Projekt-Kanälen (v.a. Social Media)
  • Platzierung des Logos der SGG auf der Projektwebsite mit Verlinkung
  • Zusendung von Publikationsmaterial für die SGG-Kanäle inkl. Vorlagen für Social Media
  • Exklusive Partnervorteile, falls Projekt dies ermöglicht (z.B. Tickets, Exemplare)

Die Gegenleistungen werden mit allen Projekten vereinbart.

Institutionen und Projekten, welche die Kriterien der SGG nicht erfüllen, werden die Plattformen www.stiftungschweiz.ch und www.fundraiso.ch sowie das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis www.edi.admin.ch empfohlen. Institutionen und Projekten mit regionaler Ausrichtung finden bei den Stiftungsverzeichnissen der jeweiligen Kantone mehr Informationen. Weiter gibt es immer die Möglichkeit einer Publikation auf einer Crowdfunding-Plattform.

Sinnvoll spenden

Mit Ihrer Spende unterstützt die SGG armutsbetroffene Personen und Familien oder unterstützt Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Freiwilligenarbeit. Sie können bei der SGG einen persönlichen Fonds einrichten, mit dem Sie langfristig Ihre Herzensangelegenheit unterstützen.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns.

SGG-Spendenkonto:
IBAN CH79 0070 0114 8067 3563 7