Die SGG unterstützt gemeinnützige Institutionen und Projekte, die sich für den sozialen Zusammenhalt, eine aktive Zivilgesellschaft oder eine lebendige Demokratiekultur in der Schweiz einsetzen. Die Projektförderung folgt klaren Kriterien. Sie strebt eine klare gesellschaftliche Wirkung an und priorisiert innovative Projekte. 

Jährlich vergibt die SGG bis zu 700’000.- CHF. Die Gesuche werden während des ganzen Jahres laufend bearbeitet. Unter Unterstützte Projekte finden Sie die von der SGG mitgetragenen Projekte.

Förderkriterien

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Unterstützung eines Projekts durch die SGG:

Förderbereiche

  • Die SGG fördert Projekte in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, aktive Zivilgesellschaft oder lebendige Demokratiekultur.

Voraussetzungen Institutionen

  • Die SGG unterstützt ausschliesslich Projekte gemeinnütziger Organisationen. Gewinnorientierte Institutionen werden nicht unterstützt.
  • Die gesuchstellende Trägerschaft muss eine juristische Person sein (Verein, Stiftung, Gesellschaft); es werden keine Einzelpersonen unterstützt.

Voraussetzungen Projekte

  • Das Projekt entfaltet eine nationale Wirkung oder kann von einem lokalen/regionalen Ansatz zu einem nationalen Ansatz erweitert werden.
  • Das Projekt hat eine nachhaltige Breitenwirkung für die Gesellschaft und eine realistische Vorstellung darüber, wie das Projekt nach der Finanzierungsphase weitergeführt und -finanziert wird.
  • Die Evaluation des Projektes und seine Wirkungsmessung ist im Projektdesign nachvollziehbar und überzeugend dargelegt.

Finanzielle Voraussetzungen

  •  Die finanziellen Rahmenbedingungen des Projektes sind transparent und plausibel dargestellt. Das Budget ist realistisch.
  • Die Kosten des Projektes sind auf mehrere Schultern verteilt. In der Regel finanziert die SGG keine Projekte allein, sondern nur subsidiär in Kooperation mit anderen Geldgeberinnen und Geldgebern.

Die SGG vergibt keine regelmässigen Förderbeiträge

  • Begünstigte Organisationen oder Projekte werden in der Regel erst nach einer Frist von 3 Jahren wieder berücksichtigt. Eine Ausnahme bildet die Unterstützung eines Förderkonsortiums mit mindestens drei Organisationen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Projekte:

  • Nichteinhaltung der Förderkriterien
  • Unvollständige Gesuche, mangelnde Unterlagen, fehlende Auskünfte
  • Bau oder Erhalt von Immobilien oder Infrastrukturen
  • Aktivitäten im Ausland
  • Gesuche, welche in ähnlicher Form erneut eingereicht werden
  • Existenz von genügend Eigenmitteln (inkl. Fonds)
  • Reine Betriebsbeiträge, keine Projekte mit Start- und Endpunkt.
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen und Finanzbeschaffungsaktionen
  • Nachfinanzierungen von bereits erfolgten Aktivitäten
  • Interne Weiterbildungen der gesuchstellenden Organisation oder Aktionen, die ausschliesslich der Promotion einer Institution dienen

Fördergesuche

Über diese Plattform können Sie Ihr Fördergesuch in wenigen Schritten einreichen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.

  • Bitte beachten Sie, dass nur Gesuche berücksichtigt werden können, die ab 8. September über die Online-Plattform eingereicht werden.
  • Per E-Mail zugestellte Gesuche werden nicht bearbeitet. Per Post zugestellte Gesuche werden nicht bearbeitet und die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
  • Dies gilt ebenfalls für Gesuche an die von der SGG betreuten Stiftungen (Orphelina Stiftung, Hans und Hulda Klinger Stiftung, Luchsinger-Haggenmacher Stiftung).

Bearbeitungszeit Fördergesuche

Die Bearbeitungszeit der Gesuche ist, je nach Höhe des angefragten Förderbetrages, unterschiedlich lange:

  • Gesuche bis zu 20’000 CHF werden innerhalb von sechs bis acht Wochen bearbeitet
  • Gesuche über 20’000 CHF werden innerhalb von drei Monaten bearbeitet (das zuständige Vergabegremium tagt viermal jährlich)

Wichtige Hinweise

Sind die Gesuche unvollständig und/oder müssen seitens der SGG zusätzliche Unterlagen eingefordert werden, kann sich die Bearbeitungszeit der Gesuche verzögern.

Werden die verlangten Unterlagen nicht innerhalb von 2 Monaten nachgereicht, wird das Fördergesuch sistiert und nicht weiterbearbeitet

Die SGG meldet sich nach erfolgter Beurteilung bei Ihnen.

Die SGG behält sich vor, die Zusage an Bedingungen zu knüpfen.

Der Entscheid für oder gegen einen Förderbeitrag ist endgültig und wird nicht begründet. Es besteht kein Anspruch auf wiederkehrende Förderbeiträge.

Gegenleistungen

Wenn Ihr Projekt von der SGG unterstützt wird, werden von Ihnen folgende Gegenleistungen erwartet:

  • Schlussbericht zum konkreten Einsatz der gesprochenen Mittel (jährlicher Zwischenbericht bei mehrjährigen Projekten)
  • Beitrag für SGG-Publikation (Newsletter, Jahresbericht) auf Anfrage
  • Erwähnung der SGG auf allen Projekt-Kanälen (v.a. Social Media)
  • Platzierung des Logos der SGG auf der Projektwebsite mit Verlinkung
  • Zusendung von Publikationsmaterial für die SGG-Kanäle inkl. Vorlagen für Social Media
  • Exklusive Partnervorteile, falls das Projekt dies ermöglicht (z.B. Tickets, Exemplare)

Neben den allgemein erwarteten Gegenleistungen werden spezifische Gegenleistungen mit den Unterstützten vereinbart.

Den Institutionen und Projekten, welche auf der Suche nach Fördermitteln sind, aber die Kriterien der SGG nicht erfüllen, empfehlen wir die Plattformen www.stiftungschweiz.ch und www.fundraiso.ch sowie das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis www.edi.admin.ch. Institutionen und Projekte mit regionaler Ausrichtung finden bei den Stiftungsverzeichnissen der jeweiligen Kantone mehr Informationen. Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit einer Publikation auf einer Crowdfunding-Plattform.

Kontakt

©HATT SGG Team Gionavoli 0104 Grau Low

Fachperson Projektförderung

Group

Spenden und Legate

Mit Ihrer Spende oder Ihrem Legat unterstützt die SGG armutsbetroffene Personen und Familien oder unterstützt Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Freiwilligenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier: Spenden und Legate