21. April 2016

Sparpolitik trifft die Ärmsten

SGG fördert das Wissen über Sozialhilfe
Die kommunalen Sozialfachstellen wälzten auf Grund von Sparmassnahmen auch anno 2016 viele Auf- und Ausgaben, die in ihren eigenen Verantwortungsbereich gehörten, an die SGG und an andere private Förderorganisationen ab. Der finanzielle Druck nimmt aber auch von Seiten der Invalidenversicherung stetig zu. Die Wartezeiten auf eine IV-Rente beträgt Jahre. Und die Ablehnungsgründe erscheinen den Sozialdiensten und Ärzten oft schleierhaft. Weil in den letzten Jahren vor allem die nachhaltigen Mittel für Bildung und Integrationsmassnahmen in den Gemeinden reduziert wurden, wird die Armut immer weniger bekämpft und immer mehr verwaltet. Darum hat die SGG den Sozialhilfe-Ratgeber «Wenn das Geld nicht reicht» von Corinne Strebel finanziell ermöglicht und mit Erfahrungen aus der Einzelfallhilfe angereichert. Das Buch wurde primär für Armutsbetroffene verfasst, damit sie sich über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Es gehört aber auch auf den Schreibtisch von Stiftungen, Hilfswerken und Vermögensverwaltungen, die Einzelfallhilfe leisten. Schliesslich sollte der Ratgeber auch Pflichtlektüre sein für alle, die auf kommunalen Sozialfachstellen arbeiten oder im Gemeinderat Entscheide treffen.

Schauergeschichten und Erfolgsmeldungen
Manchmal traut man seinen Augen nicht, wenn man die Unterstützungsgesuche von Sozialämtern liest. Frau A. arbeitet zu 100% und kommt kaum über die Runden. Das IV-Gesuch ihres Gatten ist seit vier Jahren hängig. Sie erhält keine Sozialhilfe, da das Einkommen knapp über dem Existenzminimum liegt. Das Sozialamt riet ihr zur Scheidung oder die Arbeitsstelle zu kündigen. Frau B. wurden von der Sozialhilfe 600 Franken pro Monat abgezogen, da sie laut Sozialamt angeblich Kinderalimente vom Vater der Kinder erhalte. Der Kindsvater bezahlt diese aber nachweislich nicht. Die türkischstämmige Frau L. bat den Sozialdienst ihrer Wohngemeinde um Hilfe beim Verfassen von Unterstützungsgesuchen für eine Berufsausbildung. Der Sozialdienst weigerte sich aber. Frau L. wandte sich darum an den Sozialdienst ihres früheren Wohnortes, wo sie die nötige Unterstützung erhielt. Die SGG erhielt aber auch zahlreiche positive Nachrichten von unterstützten Personen, die wieder in den Arbeitsprozess integriert wurden, ihre Schulden beglichen, ihre Wohnung behalten durften, eine Therapie oder eine Zahnsanierung abschlossen. Ein Mann, der 1998 von der SGG einen Zuschuss für seine Ausbildung erhielt, zahlte diesen im Sommer 2016 unaufgefordert zurück, damit die SGG das Geld für Stipendien an eine andere Person ausgeben könne. Von einer Sozialfachstelle erhielt die SGG folgenden Dankesbrief: «Ich wollte mich, auch im Namen von Herrn C., nochmals für die von der SGG gesprochenen 2’000.- Franken an die Fahrstunden bedanken. Herr C. hat die Autoprüfung erfolgreich bestanden und kann nun eine bezahlte Stelle antreten, so dass eine Ablösung vom Sozialdienst möglich ist.» Ein anderer Dankesbrief erreichte uns aus dem Kanton Waadt: «Dank Ihrer Hilfe konnte Frau D. die Ausbildung von GastroVaud absolvieren. Dank des Kantonalen Fähigkeitszeugnisses erhielt sie eine Stelle in einem Restaurant und benötigt nun keine Sozialhilfe mehr.»