21. April 2015

Wirkungslose Armutsverwaltung

Den politischen Spardruck bekommen kommunale Sozialfachstellen und folglich die Armutsbetroffenen immer stärker zu spüren. Sozialfachstellen bitten darum vermehrt Förderstiftungen um Beiträge zu Gunsten von Sozialhilfebeziehenden – auch für Rechnungen und Schulden, für die klar der Staat zuständig ist. Um den Sozialfachstellen sowie Vermögensverwaltern, Vergabestiftungen und Armutsbetroffenen die Zuständigkeiten im sozialen Bereich aufzuzeigen, finanziert die SGG die Schaffung des Beobachter-Ratgebers «Kein Geld?!», der im Herbst 2016 erscheinen wird.

Zahnbehandlungen nahmen drastisch ab
Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle berichtet, dass die SGG in den vergangenen Jahren von Gemeinden immer mehr Finanzierungsgesuche für Zahnsanierungen oder Zahnkorrekturen erhalten hatte. Auf Grund von Gesprächen mit der Schweizer Zahnärztegesellschaft verlangt die SGG seit einem Jahr Zweitmeinungen von Vertrauenszahnärzten, die bestätigen, dass die geplante Behandlung den SKOS-Richtlinien entspricht sowie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Diese Praxis hat dazu geführt, dass 80% weniger Zahnbehandlungen durchgeführt wurden.

Rasche Hilfe erzielt grosse Wirkung
Mit Hilfe der SGG finden viele Menschen aus einer finanziellen Notsituation oder aus der Sozialhilfe heraus. Spenden für Schuldensanierungen werden oft leichtfertig kritisiert, weil dies eine Reparatur von einem Fass ohne Boden sei. Darum verlangt die SGG, dass Personen nach einer Schuldensanierung noch längere Zeit professionelle Beratung erhalten beim Umgang mit ihrem Budget. Die SGG unterstützte beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, die sich wegen längerer Arbeitslosigkeit verschuldet hatte. Nach der Schuldenbereinigung reichte das Erwerbseinkommen folglich wieder für den Lebensunterhalt des 4-köpfigen Haushalts. Und das Familiensystem samt Finanzen und Gesundheit stabilisierte sich rasch. Die SGG finanziert auch zahlreiche Aus- und Weiterbildungen, die der Integration bzw. dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben dienen. So unterstützte die SGG etwa einen 36-jährigen Familienvater, der als Chauffeur lediglich temporär arbeiten durfte, weil ihm der obligatorische Fähigkeitsausweis für gewerbliche Transporte fehlte. Unmittelbar nach Bestehen der praktischen Prüfung erhielt er eine Vollzeitstelle und fand aus der Sozialhilfe heraus.