2. April 2019

Einzelfallhilfe: Schützenhilfe für die Sozialhilfe

Die SGG tauscht sich seit einigen Jahren mit anderen Organisationen aus, die ebenfalls armutsbetroffene Familien und Einzelpersonen finanziell unterstützen. Die nicht-staatlichen Organisationen leisten Einzelfallhilfe ergänzend zur staatlichen Sozialhilfe, welche in der Verfassung festgehalten ist und kantonal geregelt wird. Zu diesen Organisationen zählen neben den Gemeinnützigen Gesellschaften z.B. SOS Beobachter, die Winterhilfe, Caritas, die Glückskette, das Schweizerische Rote Kreuz, mehrere Stiftungen, die Weihnachtsaktionen von Zeitungen sowie Pro Juventute und Pro Senectute. Am 18. März trafen sich diese Förderorganisationen mit dem Geschäftsleiter der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Generalsekretärin der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), um über Probleme und Lösungsvorschläge bezüglich Sozialhilfe auszutauschen.

Wo Föderalismus wenig Sinn macht

Die Gesuche von Armutsbetroffenen bei den nicht-staatlichen Hilfsorganisationen sind in den letzten Jahren proportional zum zunehmenden Kostendruck in den Gemeinden gestiegen. Die Kürzungen in der staatlichen Sozialhilfe betreffen oftmals auch Leistungen, die gemäss Sozialhilfegesetz eindeutig Staatsaufgaben wären. Manche Missstände in der Sozialhilfe hängen mit den unterschiedlichen Gesetzen in den Kantonen und Gemeinden zusammen – wie früher im lokal organisierten Vormundschaftswesen. Einige Beispiele der föderalistisch geregelten Sozialhilfe mögen an dieser Stelle genügen:

  • Sozialfachstellen verlangen von Sozialhilfebezügern, dass die Differenz zwischen dem ortsüblichen Mietzins und dem tatsächlichen Mietzins mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt bezahlt wird. Die Höhe der Mietzinse variieren stark und werden nicht nach einheitlichen Kriterien bestimmt.
  • Die Sozialhilfe bezahlt «grundsätzlich» keine Schulden. Das Wort «grundsätzlich» wird von den meisten Sozialdiensten jedoch als «prinzipiell» verstanden.
  • Manche Kantone bezahlen Mietzinsdepots, andere nicht, was oftmals zu einem eigentlichen Sozialtourismus führt.
  • Die Rückerstattung von Sozialhilfe wird in manchen Kantonen und Gemeinden konsequent gefordert, in anderen nicht.
  • Mitarbeitende in kommunalen Sozialfachstellen haben zu viele Fälle zu bearbeiten und verfügen speziell in kleineren Gemeinden oft nicht über die nötige professionelle Qualifikation.
  • Die Sozialhilfe spielt innerhalb der Ausbildung in Sozialer Arbeit eine marginale Rolle.

SKOS-Präsident spricht tachles

Ende Januar bestätigte der scheidende SKOS-Präsident Felix Wolffers in einem Interview mit «DIE ZEIT» die Erfahrungen der nicht-staatlichen Einzelhilfe-Organisationen und benannte die Situation der Sozialhilfe in der Schweiz klar und deutlich: «Die rechtsbürgerlichen Parteien fahren eine massive Kampagne gegen die Sozialhilfe. Die Diskussion wird faktenfrei und auf dem Buckel der sozial Schwächsten geführt. Etwa mit der durch nichts belegten Behauptung, mit 30 Prozent weniger Sozialhilfe könne man leben… Die SODK hat keine Mittel, die Richtlinien der Sozialhilfe durchzusetzen. Jeder Kanton kann am Ende tun und lassen, was er will… Es gibt kein günstigeres System als die Sozialhilfe. Sie sichert 275’000 Menschen die Existenz und verursacht nur 1,6 Prozent der Kosten aller Sozialwerke… Studien zeigen: Wer zwei Jahre arbeitslos ist, wird im Durchschnitt nur noch einmal pro Jahr zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wir haben es hier somit nicht mit einem individuellen, sondern mit einem strukturellen Problem zu tun… Ich gehe davon aus, dass am Schluss nicht die Politik entscheidet, sondern die Gerichte. Wenn man den Grundbedarf losgelöst von sachlichen Kriterien massiv kürzt, ist das willkürlich und rechtsstaatlich nicht haltbar.»

SGG unterstützt «Charta Sozialhilfe Schweiz»

Am 29. März wurde von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die «Charta Sozialhilfe Schweiz» präsentiert, die auch von der SGG unterzeichnet wurde. Ziel der Charta ist, dass die positiven Aspekte der Sozialhilfe deutlicher erkannt werden und dass die Sozialhilfe nicht nur als ein Produkt der SKOS dargestellt wird, sondern als Grundanliegen einer breiten Allianz von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wahrgenommen und aktiv gefördert wird. Die SGG unterstützt die Charta aus fünf Gründen:

  • Die Charta soll uns alle an die in der Verfassungs-Präambel formulierte Gewissheit erinnern, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst.
  • Die Charta soll bewirken, dass Armut in der Schweiz nicht bloss verwaltet, sondern durch Aus- und Weiterbildungen aktiv bekämpft wird.
  • Die Charta soll dazu führen, dass der Armutstourismus abnimmt durch einheitlichere Sozialhilfe-Richtlinien in den Kantonen und Gemeinden.
  • Die Charta soll den Staat ermutigen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, welche jede vierte armutsbetroffene Person davon abhalten, von ihrem Recht auf Sozialhilfe Gebrauch zu machen.

Die Charta soll das Ziel der Sozialhilfe stärken, dass alle Menschen in diesem Land aktiv am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.