Hinweis:
Die Einzelfallhilfe nimmt für das laufende Jahr 2024 ab Mitte November keine finanziellen Hilfsgesuche mehr entgegen. Förderanträge für die Einzelfallhilfe können wieder ab Januar 2025 eingereicht werden. Bitte benutzen Sie dafür unsere aktuellen Dokumente (Merkblätter, Formulare).
Die SGG hilft jedes Jahr mehreren hundert Personen und Familien aus finanziellen Notsituationen. Die SGG verwendet für die Einzelfallhilfe eigene Mittel sowie Gelder, die ihr von Gönnerinnen und Gönnern sowie Stiftungen anvertraut werden.
Gesuche für Einzelfallhilfen sind über einen professionellen Sozialdienst einzureichen.
Ein Gesuch beinhaltet vollständige Angaben zur begünstigten Person, ein Budget, allenfalls einen Vermögensausweis, den Zweck der Hilfe und Angaben zu den Perspektiven (siehe Merkblatt).
Die SGG nimmt nur Gesuche ab Fr. 2000.- entgegen. Bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch ausschliesslich das Gesuchsformular der SGG.
Kontaktieren Sie für Einzelfallhilfen Barbara Meyer (Dienstag – Donnerstag), barbara.meyer@sgg-ssup.ch