Sommerpause
Aufgrund der vielen Gesuchseingängen und Ferienabwesenheit können erst wieder ab 1. September 2024 Hilfsgesuche zugesandt werden.
Besuchen Sie regelmässig unsere Homepage für aktuelle Informationen (Neuigkeiten, aktuelle Merkblätter und Formulare).
Hinweis: Hilfsgesuche können von öffentlichen Sozialdiensten, kirchliche Beratungsstellen und ähnlichen Diensten zugesandt werden.
Die SGG hilft jedes Jahr mehreren hundert Personen und Familien aus finanziellen Notsituationen. Die SGG verwendet für die Einzelfallhilfe eigene Mittel sowie Gelder, die ihr von Gönnerinnen und Gönnern sowie Stiftungen anvertraut werden.
Gesuche für Einzelfallhilfen sind über einen professionellen Sozialdienst einzureichen.
Ein Gesuch beinhaltet vollständige Angaben zur begünstigten Person, ein Budget, allenfalls einen Vermögensausweis, den Zweck der Hilfe und Angaben zu den Perspektiven (siehe Merkblatt).
Die SGG nimmt nur Gesuche ab Fr. 2000.- entgegen. Bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch ausschliesslich das Gesuchsformular der SGG.
Kontaktieren Sie für Einzelfallhilfen Barbara Meyer (Dienstag – Donnerstag), barbara.meyer@sgg-ssup.ch