20. November 2020

Bedrängte Zivilgesellschaft «Shrinking civic space»

Kirchen, Hilfswerke und Vereine verteilen nicht nur Geld, tröstende Worte und Heftpflaster. Manche Organisationen wirken bewusst anwaltschaftlich, indem sie auf Missstände, Ungerechtigkeiten oder strukturelle Gewalt hinweisen oder indem sie Menschen, Gruppen oder Lebewesen eine Stimme geben, die auf der politischen Bühne keine Stimme haben. Anwaltschaftliches Engagement der Zivilgesellschaft passt nicht allen. Zwei aktuelle Versuche, zivilgesellschaftliche Organisationen im Heimatland des bürgerschaftlichen Engagements zu torpedieren, lassen aufhorchen.

Vor einem Jahr schreckten NGOs und Hilfswerke in Deutschland auf, als staatliche Einschränkungen von bürgerschaftlichem Engagement auf einmal nicht mehr nur in Ägypten, China, Russland, der Türkei oder Ungarn geschahen, sondern auch bei unserem nördlichen Nachbarn, der historisch bedingt sehr sensibel reagiert auf staatliche Einschränkungen von zivilem Engagement. Der Bundesfinanzhof entzog im Februar 2019 der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation ATTAC den Status als gemeinnützige Organisation und damit auch deren Steuerbefreiung. Die Begründung der Abstrafung lautete, dass gemeinnützige Organisationen nur dann steuerbegünstigt seien, wenn sie «nebenbei» politisch tätig seien. Nur Partien dürfen sich hauptsächlich politisch engagieren.

In der Schweiz setzen sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen anwaltschaftlich für bestimmte politische, gesellschaftliche, soziale, kulturelle oder ökologische Anliegen ein. Damit waren sie Politik, Verwaltung und Unternehmen zwar immer schon ein Dorn im Auge, aber im Sinn der Gewaltentrennung war dies nie ein fundamentales Problem. Zwei Beispiele von Mitte September 2020 zeigen jedoch eine neue Tendenz:

Fall 1: Zusammenarbeit mit dem Bergwaldprojekt wird im Val Lumnez aufgehoben

Im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 27.9.2020 über ein revidiertes Jagdgesetz empfahl die Stiftung Bergwaldprojekt im Interesse des Schutzwalds ein Nein. Als Konsequenz mussten die Freiwilligen des Bergwaldprojekts ihre langjährige Aufforstungsarbeit in der Gemeinde Lumnezia auf Grund eines Entscheids des Gemeinderats einstellen. Der politische Entscheid des Gemeinderats hat nicht nur die 1300 Freiwilligen konsterniert, die in den letzten 30 Jahren über 50’000 Stunden Gratisarbeit in den zerstörten Wäldern leisteten, sondern auch der Organisation Bergwaldprojekt hohe finanzielle Zusatzkosten beschert.

Falls 2: Ständerat Ruedi Noser geht NGOs an den Karren

Eine Motion des Zürcher FDP-Ständerats Ruedi Noser erteilte am 24.9.2020 dem Bundesrat den Auftrag, die Einhaltung der Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen bei der direkten Bundessteuer wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit zu überprüfen. Die Steuerbefreiung sei bei Nichteinhaltung der Anforderungen zu widerrufen. Noser nannte als Beispiele das Engagement von Tier- und Umweltschutzorganisationen gegen das Jagdgesetz sowie die Parolen von Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie weiteren NGOs und kirchlichen Organisationen für die Konzernverantwortungs-Initiative, über die am 27.11.2020 abgestimmt wurde. Noser stellte bei den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich anwaltschaftlich engagieren, ihren gemeinnützigen Einsatz für das „Allgemeininteresse“ in Frage. Wörtlich schrieb er in der Motion: Ihre Tätigkeit zielt vielmehr darauf ab, ein Thema aus Eigeninteresse ins Gespräch zu bringen. Es ist daher kritisch zu hinterfragen, ob eine solche Tätigkeit gemäss den geltenden Regeln im Allgemeininteresse liegt und für die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit qualifiziert. Unter diesem Aspekt ist auch das politische Engagement steuerbefreiter Kirchen kritisch zu prüfen. Falls der Widerruf nicht geschieht, und das Verbot von politischer Betätigung grosszügig ausgelegt wird, ist der Bundesrat gehalten, die Anforderungen für die Steuerbefreiung juristischer Personen anzupassen und die Steuerbefreiung weiteren Kreisen zu öffnen.»

Info: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204162

Fall 3: Kantone dirigieren und pervertieren Freiwilligenarbeit

Freiwilligenarbeit ist per definitionem selbstorganisiertes und unbezahltes zivilgesellschaftliches Engagement. Bereits vor fünf Jahren hat Guido Graf, Sozial- und Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, die Betreuung von Migranten und Flüchtlingen nach 30 Jahren von Caritas übernommen. Die Freiwilligen, die sich bis dahin für die Caritas engagierten, gerieten von einem Tag auf den anderen unter staatliche Kontrolle. Dasselbe ist auch im Kanton Freiburg der Fall. Dort hat der Kanton die Koordination der Freiwilligen im Migrationsbereich der Firma ORS übergeben, die bereits international für Schlagzeilen sorgte für ihren rigiden Umgang mit Flüchtlingen in Asylzentren. Dass die Kantone vor allem im Asylbereich Interesse an der Koordination von Freiwilligen haben, überrascht nicht. Denn auf diese Weise können sie leichter vermeiden, dass Negativmeldungen in die Öffentlichkeit gelangen, wenn Freiwilligen in Asylzentren Missstände und Unregelmässigkeiten feststellen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ging der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf Mitte November 2020 sogar noch einen Schritt weiter: Er lancierte einen Aufruf an Freiwillige mit medizinischer Ausbildung, sich unter der Leitung des Kantons in den drei Drive-in-Testzentren des Kantons einzusetzen. Zudem wurde eine Mindestverfügbarkeit von 50 Prozent vorausgesetzt. Als Entschädigung erhalten die Freiwilligen 100 bis 240 Franken pro Tag. Was hier unter Freiwilligenarbeit angepriesen wurde, ist genau betrachtet eine Beschäftigung zu einem Prekariatslohn, wie man sie in Deutschland unter dem Namen 1-Euro-Jobs seit Jahren kennt.

Fall 4: BAG verbietet allen Rentnern Freiwilligenarbeit
Das Bundesamt für Gesundheit erklärte im März 2020 die Altersgruppe über 65 Jahren undifferenziert zur Risikogruppe. Abertausende von Senioren sollten von einem Tag auf den anderen nicht nur ihre Enkel nicht mehr hüten, sondern mussten auch die Freiwilligenarbeit bei Pro Senectute, beim Roten Kreuz, Tischlein-deck-dich sowie in Alterszentren und Pfarreien aufgeben. Erst nachdem Altersforscher an allen Hochschulen sowie die ehemalige Bundesrätin und Präsidentin von Pro Senectute, Eveline Widmer Schlumpf, die Stimme erhoben, sah man beim Bund ein, dass man mit dieser drastischen Massnahmen mehrere Schritte zu weit ging.

Selbstverständlich kann nicht jede politische Aktivität gemeinnütziger Organisationen toleriert werden. Rechtsextreme oder fanatisch-religiöse Kampagnen sind auch und gerade in einer offenen und liberalen Gesellschaft ein No-go. Es ist nicht nur legitim, sondern geradezu notwendig, dass der Staat gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen genau auf die Finger schaut. Stiftungen etwa – allen voran die kirchlichen – sollten längst transparent aufzeigen müssen, woher ihr Geld kommt und wohin es fliesst. Gleichzeitig muss die Schweiz, die sich gerne als Pionierin und Verteidigerin der direkten Demokratie versteht, wachsam sein gegenüber Versuchen, anwaltschaftliches Engagement der Zivilgesellschaft zu sanktionieren. Über autokratisch geführte Staaten die Nase zu rümpfen, wirkt nicht glaubwürdig, wenn Politik, Verwaltung oder Justiz hierzulande die politische Einflussnahme der Zivilgesellschaft einschränken oder verbieten wollen.