1. März 2020

Gegen staatliche Stiftung für Ehrenamt

Wenn ein Staat beschliesst, eine Stiftung zu gründen, um bürgerschaftliches Engagement zu fördern, sollte an sich eitle Freude herrschen. Nicht so in Deutschland, wo der Bundestag Ende Januar 2020 die die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) errichtete. Die Exponenten der organisierten Zivilgesellschaft meldeten sich laut und deutlich zu Wort.

Eine Stiftung GEGEN die Engagierten

Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach, Leiterin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, machte ihre mehrfache Besorgnis deutlich kund:

«Es kann nicht Absicht des Gesetzgebers sein, eine Engagementstiftung des Bundes GEGEN die erklärten Interessen der Engagierten selbst zu gründen… Eine Stiftung, die selbst zu einem Hauptanbieter von Service und Beratung für bürgerschaftliches Engagement wird, widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundgedanken einer sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft. In anderer politischer Konstellation kann sie sogar zu einer Quelle politischer Einflussnahme und Kontrolle werden… Eine Stiftung, die nicht langfristig und mit neuen Mitteln fördern kann, löst die Herausforderungen in der Finanzierung einer guten Engagement-Infrastruktur in Deutschland nicht, sondern verstärkt sie durch Umschichtungen und notwendigerweise kurzfristiges Denken sogar noch… Eine Stiftung, welche die Organisationen des Engagementsektors nicht angemessen in den Entscheidungsgremien beteiligt, handelt gegenüber den Engagierten nicht auf Augenhöhe. Wir regen daher dringend an, diese Rolle nicht nur im Stiftungsrat abzubilden, sondern auch durch eine weitere – und über Fachbeiräte und reine Beratung hinaus gehende – Beteiligungsmöglichkeit zu stärken, etwa durch ein Kuratorium, das die Vielfalt der Engagierten selbst spiegelt.»

Etikettenschwindel einer neuen Behörde

Ebenso unmissverständlich äusserten sich die Mitglieder des Arbeitskreises «Bürgergesellschaft und Demokratie» der Friedrich-Ebert-Stiftung zur neuen staatlichen Stiftung:

«Die Stiftung soll die Förderung von zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen für Engagement und Partizipation auf neue, nachhaltigere förderpolitische Grundlagen stellen, die staatliche Förderpolitik des Bundes ressortübergreifend kohärenter und transparenter und nicht zuletzt unabhängiger von regierungspolitischen Förderkonjunkturen machen. Dafür sollen 100 Menschen beschäftigt und jährlich 30 Millionen bereitgestellt werden. Fraglich ist zunächst, wer DIESE Stiftung braucht. In den zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt es bereits zahlreiche Engagement fördernde Strukturen und Netzwerke, die als Anlaufstellen für die Beratung und Begleitung des Engagements vor Ort fungieren. Eine Bundesstiftung zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement müsste vier Punkte beachten:

  1. Die Prozesse und Strukturen der Selbstermächtigung und Selbstwirksamkeit der engagierten Bürgerschaft sind essentiell für eine demokratische Gesellschaft. Es zeigt sich in vielen Ländern Europas die Tendenz, dass Staaten quasi-zivilgesellschaftliche Parallelstrukturen errichten und gleichzeitig die Handlungsmöglichkeiten der demokratischen Zivilgesellschaft einschränken („shrinking spaces“). Was als quantitatives Aufwachsen von NGOs und in diesem Sinne als Stärkung der Demokratie erscheinen mag, ist dann häufig nur das Auslagern staatlichen Handelns an öffentlich beauftragte Dienstleister jenseits von demokratischer Kontrolle. Es ist nicht Aufgabe des Staates, neben oder gar über den bestehenden, selbstorganisierten Strukturen der Zivilgesellschaft eine Quasi-Behörde zu errichten, die Förderung und Vernetzung der Engagierten in nun mehr öffentlicher Eigenleistung erbringen soll und damit quasi-staatliche Parallelstrukturen zu vorhandenen Netzwerken, Infrastruktureinrichtungen und Expertise der Zivilgesellschaft errichtet.
  2. Die Bundesstiftung für Engagement muss in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Organisationen und deren Eigenexpertise nachhaltige und angemessene Formen der verlässlichen Förderung finden sowie die aufwachsende Unabhängigkeit unterstützen.
  3. Laut Gesetzentwurf soll die neue Stiftung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden. Eine solche handelt in öffentlichem Auftrag und unter staatlicher Kontrolle und damit als Quasi-Behörde. Sie gibt damit qua Existenz eine Absage an das Konzept der Selbststeuerung und Selbstermächtigung einer demokratischen Zivilgesellschaft. Und sie gibt qua Existenz den Anspruch relevanter Mitwirkungsmöglichkeiten der demokratischen Zivilgesellschaft preis. Entscheidet man sich für ein solches Modell, sollte man konsequent sein und eine institutionell „ehrliche“ Version errichten, die sich von vornherein als Behörde zu erkennen gibt und keine zivilgesellschaftlichen Beteiligungsillusionen vorgaukelt.
  4. Ein Stiftungsrat, der der Zivilgesellschaft nur neun von neunzehn Sitzen einräumt, von denen zudem je drei von den zuständigen Ministerien benannt werden, verweist die Zivilgesellschaft von vornherein auf die Zuschauer*innentribüne.»

Zivilgesellschaft sitzt am Katzentisch

Auch die Mitglieder der renommierten Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ übten massive Kritik an der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt:

«So sehr wir die öffentliche Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement für sinnvoll und notwendig halten und uns dafür seit vielen Jahren einsetzen, so wenig halten wir von der geplanten Stiftung. In der vorgesehenen Form ist sie aus unserer Sicht weitgehend überflüssig und in der Tendenz sogar schädlich. Finanziell getragen wird die geplante Stiftung durch jährliche Zuwendungen aus den beteiligten Ministerien (für 2020 sind 23 Mio. Euro vorgesehen, in den kommenden Jahren soll der Betrag auf über 30 Mio. steigen). Ohne eigenes Stiftungsvermögen ist die geplante Einrichtung ein Spielball wechselnder politischer Mehrheiten, gezielter Einflussnahmen und nicht zuletzt der jeweiligen Haushaltslage. Das Schicksal der „Stiftung Bürger für Bürger“, die viele der ihr einmal zugedachten bundesweiten Aufgaben schon aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen konnte, ist ein Beleg für die Fragilität solcher Konstruktionen. Mit Blick auf weltweite Entwicklungen droht zudem die Gefahr, dass eine solche Staatsstiftung dazu genutzt wird, politisch genehme Kräfte der Zivilgesellschaft zu alimentieren und kritische Akteure ins Abseits zu drängen. Dass sich die Neigung, den Raum der Zivilgesellschaft einzuschnüren, nicht auf Länder wie Polen und Ungarn beschränkt, lässt sich auch hierzulande an der Praxis beobachten, politisch unliebsamen Akteuren die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die DSEE war ursprünglich als Förderstiftung geplant und die Zivilgesellschaft sollte – schon aufgrund ihrer Expertise im bürgerschaftlichen Engagement – sowohl im Stiftungsrat als auch in einem Kuratorium in die Arbeit einflussstark eingebunden werden. Eine besondere Enttäuschung ist, dass nunmehr eine operativ tätige Staatsstiftung auf den Weg gebracht werden soll, die das Feld bestellen soll. Bedauerlich ist auch die Zusammensetzung des 19-köpfigen Stiftungsrats. Gerade einmal neun Mitglieder sollen aus der Zivilgesellschaft berufen werden, aufgeteilt nach Einflusssphären des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die nämlich die Vertreter der Zivilgesellschaft freihändig benennen. Wo bleiben hier Kultur, Bildung, Natur- und Umweltschutz, Entwicklungspolitik usw.? Wo bleiben verbandsunabhängige Expert*innen? Das zuvor zumindest als Feigenblatt vorgesehene Kuratorium, das eine größere Beteiligung der Zivilgesellschaft ermöglicht hätte, wurde ganz fallen gelassen. Daraus folgt, dass der Einfluss der Bundesministerien im Stiftungsrat eng begrenzt werden muss. Nach dem Vorbild der selbstverwalteten Kulturfonds sollte die Selbstorganisation und Selbstverwaltung zivilgesellschaftlicher Akteure dominieren und der staatliche Einfluss auf das notwendige Mindestmaß begrenzt sein. Dies schließt programmatische Impulse aus dem politischen Raum nicht aus, soll aber verhindern, dass sich jede Regierung „ihre“, d.h. die ihr genehme Zivilgesellschaft zurechtzimmert. Letztlich sitzt die Zivilgesellschaft in allen Gremien einflussarm am Katzentisch.»

Mangelnde Vertretung der Städte und Gemeinden

Die Spannung zwischen professionellem Zentralismus und volksnahmen Föderalismus existiert nicht nur in der Schweiz. Mitte Februar 2020 reagierte auch der Deutsche Landkreistag (Verband der 294 Landkreise, die den Schweizer Bezirken entsprechen) und gab seiner Verwunderung Ausdruck, dass der Bundesrat (entspricht dem Schweizer Ständerat) der Errichtung der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement zwar zugestimmt, dabei aber die Kommunen weitestgehend aussenvor gelassen hat: „Die Bundesregierung hatte uns im November 2019 noch fest zugesagt, die drei kommunalen Spitzenverbände, die Landkreise, Städte und kleinere Gemeinden vertreten, im Stiftungsrat mit jeweils einem Sitz zu beteiligen. Nun soll es hingegen insgesamt nur einen gemeinsamen Sitz für alle drei Verbände geben. Und das in einem durch und durch kommunalen Thema. Die tägliche Freiwilligenarbeit findet in den Kommunen – als Teil der Bundesländer (entsprechen in der Schweiz den Kantonen) – statt, so dass eine Bundesstiftung mit Mehrwert für die Engagierten vor Ort nur funktionieren kann, wenn sie eng mit den kommunalen Spitzenverbänden kooperiert. Nur wenn die Städte und die ländlichen Gemeinden durch ihre drei Verbände in der Stiftung vertreten sind, können die verschiedenen Situationen von ländlichen Räumen einerseits und grösseren Städten andererseits angemessen berücksichtigt werden. Eine Unterstützung durch die Bundesstiftung ist generell nur insoweit denkbar und sinnvoll, wenn es gelingt, nicht in kommunale Gestaltungsräume einzugreifen, sondern das Handeln der Kommunen nachhaltig und zielgerichtet zu unterstützen.“

Die heftigen Reaktionen zeigen uns Schweizerinnen und Schweizern zwei Dinge: Einerseits engagiert sich der deutsche Staat sehr viel stärker für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner. Auf allen Ebenen des Staates gibt es klare Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft. Es gibt einen landesweiten Freiwilligendienst und auch die breiten Befragungen über freiwilliges Engagement werden in Deutschland vom Staat durchgeführt. Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement werden an den deutschen Hochschulen auch sehr viel stärker thematisiert als in der Schweiz. Andererseits ist die staatliche Förderung der Zivilgesellschaft und des freiwilligen Engagements immer auch eine gewisse Gefahr. Wer zahlt, will auch die Regeln bestimmen. Das sieht man deutlich in einigen Schweizer Kantonen, die die Freiwilligen im Asylbereich koordinieren. Oder bei Städten, die langfristig den Ausgleich von Zeitgutschriften im Betreuungsbereich garantieren wollen. Darum ist es gar nicht so schlecht, dass in Bern wohl nie jemand auf die Idee kommen wird, eine Schweizer Stiftung für Zivilgesellschaft und Freiwilligenarbeit zu errichten.