28. Juni 2021
Sozialhilfe: SGG fordert Bundesrahmengesetz
Die staatliche Sozialhilfe ist nicht mehr in der Lage, ihrem verfassungsmässigen Auftrag nachzukommen, für alle ein menschenwürdiges Leben zu garantieren und für landesweite Rechtsgleichheit zu sorgen. Im letzten sozialen Auffangnetz warten oft bittere Armut, Stigmatisierung und Stress auf die Betroffenen. Manche jammern über die hohen Kosten der Sozialhilfe, die auch Beratung und Bildung beinhaltet. Die Ausgaben betragen 1,6 Prozent des gesamten Sozialwesens und weit weniger als die Mindereinnahmen von den paar Reichsten in Folge von Pauschalbesteuerung.
Viele Armutsbetroffenen verzichten auf Sozialhilfe
Eine von vier armutsbetroffenen Personen verzichtet auf Sozialhilfe, in ländlichen Gegenden sogar jede zweite Person. Sie tun dies aus Scham oder Versagensängsten, wegen der sozialen Kontrolle, aus Angst vor behördlichen Massnahmen, wegen der Meldung an die Migrationsbehörde, wegen des Verlusts vom Ausweis B oder C oder der Unmöglichkeit zur Einbürgerung, aus fehlendem Wissen über das Bezugsrecht, aus mangelnden Sprachkenntnissen, wegen mangelnder IT-Kenntnisse oder in der Hoffnung, dass die Not nur kurzfristig ist.
Negativer Wettbewerb von Kantonen und Gemeinden
Politisch motivierte Negativkampagnen kritisieren Effizienz und Wirkung der Sozialhilfe. Seit 20 Jahren folgt in zahlreichen Kantonen und Gemeinden Kürzungsrunde auf Kürzungsrunde. Der Referenzwert, an dem sich die Sozialhilfeleistungen orientieren, wurde sukzessiv nach unten korrigiert. Auf eine gemäss Zahlen des Bundesamt für Statistik angezeigte Anpassung nach oben hat die Schweizerische Sozialhilfekonferenz (SKOS) vor sechs Jahren verzichtet. Dennoch kürzten mehrere Kantone die Sozialhilfeleistungen seither noch zusätzlich.
Ein nationaler Flickenteppich
Analog zum Wettbewerb um tiefe Steuern ist zwischen den Kantonen längst ein Negativ-Wettbewerb um die tiefsten Sozialhilfeleistungen entstanden. Auch deshalb ist das Prinzip der Rechtsgleichheit in der Sozialhilfe verletzt. In manchen Kantonen bezahlen die Gemeinden Mietzinskautionen, in anderen nicht. Manche Kantone gewähren bei der Rückerstattung von Sozialhilfe einen Vermögensfreibetrag von 30‘000 Franken, in anderen ist dieser auf 5000 Franken begrenzt. In manchen Gemeinden wird die von der Verfassung geforderte Rechtsberatung angeboten, in anderen nicht. Bei manchen Sozialdiensten und Sozialbehörden werden Kenntnisse in Sozialhilfe vorausgesetzt, in anderen nicht. Um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.
Bund steht in der Pflicht
Der Bundesrat anerkannte mehrfach die Notwendigkeit eines «verbindlichen Rahmens» auf Bundesebene, um den verfassungsmässigen Auftrag sicherzustellen. Gleichzeitig sieht er die Kantone in der Pflicht, diese landesweite Harmonisierung zu erreichen. Das Beispiel der Ergänzungsleistungen zeigt, dass eine Regelung auf Bundesebene trotz Föderalismus funktionieren kann. Mit einer Harmonisierung würden zudem die Kantone und Gemeinden finanziell entlastet.
Der Zukunft zuliebe
Kinder und Jugendliche bilden mit 3 Prozent die Alterskohorte mit den meisten Sozialhilfebezügern in der Schweiz. Um Arme und Armut nicht nur zu verwalten, sind Bildungsoffensiven und ein landesweites Sozialhilferahmengesetz notwendig. Damit würden wir der gesamten Gesellschaft einen Dienst erweisen. Denn: «Die Stärke der Gesellschaft misst sich am Wohl der Schwächsten.»