28. Juni 2021

To sing or not to sing – that’s the question

Ein Nationalfeiertag müsste sich auf die Gründung des Bundesstaats im Jahr 1848 beziehen oder auf die Bundesverfassung vom 12. September 1871.

Die SGG organisiert jeweils am 1. August die Bundesfeier auf dem Rütli, das von der SGG verwaltet wird. Dieses Jahr feiert die SGG zusammen mit über 500 Frauen das 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimm- und -wahlrechts in der Schweiz.

Neuer Hymnentext basiert auf Bundesverfassung

Die SGG unterstützt gleichzeitig Bestrebungen für ein jährliches Gedenken an 1848. In diesem Kontext fördert die SGG auch die Verbreitung des vorgeschlagenen neuen Nationalhymnentextes, der sich auf die in der Schweizer Bundesverfassung formulierten Grundwerte unserer Gesellschaft bezieht. Der vorgeschlagene neue Hymnentext lautet: 

Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
lasst uns nach Gerechtigkeit streben!
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Schweizer Bund.

Die Musiknoten zum vorgeschlagenen neuen Hymnentext kann man auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Rumantsch Grischun und auf Englisch herunterladen (nationalhymne.ch). Auf der Webseite findet man auch Videos, in denen der neue Hymnentext in allen Amtssprachen gesungen wird.

Einladung an alle Gemeinden

Am 1. August sind die Gemeinden und Städte sowie die Schweizervereine in aller Welt eingeladen, neben dem traditionellen Schweizerpsalm auch den vorgeschlagenen neuen Hymnentext zu singen. Das Singen beider Texte ermöglicht den Austausch über die Bedeutung von Nationalhymnen und über Werte, die unserer heutigen Gesellschaft entsprechen und darum in der Nationalhymne transportiert werden sollen.

Sobald der vorgeschlagene neue Hymnentext in der Bevölkerung genügend bekannt sein wird, wird er dem Parlament und der Stimmbevölkerung zur offiziellen Annahme vorgelegt.

Acht Gründe für schweigende Nati-Fussballer

Weil an der Fussball-EM im Juni die Fussballer der Schweizer Nationalmannschaft einmal mehr durch Schweigen und Lippenbewegen während der erklingenden Nationalhymne auffielen, reagierten manche Journalistinnen und Leserbriefautoren mit der gewohnten Portion Empörung. Die SGG, die sich in den letzten Jahren viel mit dem Hymnen-Phänomen befasst hat, rief darum in Leserbriefen zu Verständnis mit den Fussballern auf.

Es existieren acht legitime Gründe für ein Schweigen, wenn an einer Fussball-EM oder WM die Schweizer Nationalhymne ertönt:

  • Die Schweizer Nationalhymne existiert im Unterschied zu anderen Hymnen in vier Sprachen. Wenn der Spieler links oder rechts die Hymne auf Französisch oder Italienisch singt, ist es unmöglich, gleichzeitig auf Deutsch zu singen.
  • Einige Spieler der Schweizer Fussballmannschaft sind Doppelbürger. Wenn sie sich auf dem Spielfeld ausschliesslich mit der einen Nation identifizieren, fühlen sich Menschen des anderen Landes brüskiert.
  • Es kann als Ausdruck von Respekt betrachtet werden, wenn Fussballer unmittelbar vor dem Anpfiff den Hymnenklängen beschaulich zuhören und sich auf das Spiel fokussieren.
  • Das Singen der Nationalhymne ist ausschliesslich für die Armee und bei diplomatischen Anlässen im Ausland verpflichtend.
  • Auch bei Bundesfeiern am 1. August kann nur eine von zehn anwesenden Personen die erste Strophe der Nationalhymne auswendig singen.
  • Wir müssen den Text der Schweizer Nationalhymne so singen, wie wir ihn selbst sturzbetrunken niemals lesen würden. Wir singen Morgenrót statt Mórgenrot, Alpenfírn statt Álpenfirm und Vaterlánd statt Váterland.
  • Personen ohne religiösen Glauben fühlen sich durch den Gebetstext vereinnahmt.
  • Man bzw. frau muss nach der #MeToo-Debatte und 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts schon ziemlich lernresistent sein, weiterhin unbekümmert «Betet, freie Schweizer» und «Du Erhabener, Herrlicher» zu singen.

Info: nationalhymne.ch