22. April 2021

40 Jahre Schweizerpsalm als Nationalhymne: Welche Werte wollen wir besingen?

Vor 40 Jahren, am 1. April 1981, bestimmte der Bundesrat den Schweizerpsalm „für die Armee sowie für den Einflussbereich unserer diplomatischen Vertretungen im Ausland definitiv als offizielle schweizerische Nationalhymne“. Diese Einschränkung auf militärische und diplomatische Zwecke ist vielen nicht bewusst. Der Bundesrat besass keine ausdrückliche Verfassungskompetenz, eine Nationalhymne zu bestimmen. Denn damals lag der Verfassungsprimat für den Kulturbetrieb bei den Kantonen und nicht beim Bund. An sich könnten darum Sportler an Olympischen Spielen und bei einer Fussball-WM Polo Hofers «Alpenrose» anstimmen. Und bei kommunalen Bundesfeiern könnte man anstelle des Schweizerpsalms auch kantonale und regionale Hymnen zum Besten geben.

Politischer Widerstand ab Tag 1

Im Jahre 1961 ernannte der Bundesrat den «Schweizerpsalm» zur provisorischen Nationalhymne. Der Text des Schweizerpsalms aus dem Jahr 1840 stammt vom Liederdichter Leonhard Widmer. Nach dreijähriger Probezeit sprachen sich im Jahr 1964 zwölf Kantone zugunsten des «Schweizerpsalms» aus, sieben wünschten eine verlängerte Probezeit, und sechs Kantone lehnten die provisorische Nationalhymne ab. 1965 wurde der provisorische Status des «Schweizerpsalms» als Nationalhymne auf unbestimmte Zeit bestätigt. Dieses Provisorium liess der Bundesrat 10 Jahre später fallen, allerdings mit der Option, diese Entscheidung zu revidieren. Zwischen 1961 und 1981 wurden breit angelegte Vernehmlassungen, Befragungen und Wettbewerbe für eine definitive Hymne durchgeführt. In einer kleinen Anfrage schrieb SVP-Nationalrat Rudolf Etter 1972: „Nach dem letzten 1. August sind weit im Lande herum Klagen erhoben worden, wonach das Absingen der neuen Landeshymne direkt peinlich und zur eigentlichen Qual werde… So kann es sicher nicht weitergehen.“ Im Vorfeld der 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft forderten im Jahr 1989 mehrere Initiativen und Petitionen eine neue Nationalhymne. Die Genfer Zeitung „La Suisse“ schrieb einen Preis von 10‘000 Franken für die Kreation einer neuen Hymne aus. Die Berner Nationalrätin Margret Kiener Nellen reichte 2004 eine Motion ein, in der vorgeschlagen wurde, eine neue Landeshymne in allen Landessprachen erarbeiten zu lassen. Inhaltlich sollte die neue Hymne deckungsgleich mit den Grundwerten und Staatszielen der neuen Bundesverfassung von 1999 sein. Und im gleichen Jahr versuchte das «Aktionskomitee Schweizer Nationalhymne», bis zur Fussball-EM 2008 einen neuen Hymnentext zu finden, «den alle mitsingen können». Ohne Erfolg.

Permanente künstlerische Konkurrenz

Der „Schweizerpsalm“ erlebte von Anfang an auch künstlerische Konkurrenz. In den 60-er Jahren entstanden Lieder wie «O mein Heimatland» von Gottfried Keller und Wilhelm Baumgartner, «Heil dir, mein Schweizerland» aus Otto Barblans Calven-Festspiel oder «Vaterland, hoch und schön» von Hermann Suter. Robert Blum vertonte den Rütlischwur aus Schillers «Wilhelm Tell». Friedrich Dürrenmatt schrieb eine bissige Hymnen-Persiflage. Der Operettenkomponist Paul Burkhard («O mein Papa») schuf 1973 zusammen mit dem Autor Herbert Meier und der Zustimmung von Bundesrat Ernst Brugger das vaterländische «Schweizerlied». Im gleichen Jahr komponierte der Waadtländer Chansonnier Henri Dès das bekannte Lied „Quand on revient d’ailleurs“. Im Jahr 1979 initiierte die Schweizerische Chorvereinigung (SCV) einen Wettbewerb zur Erlangung von neuen Liedtexten, die an der Bundesfeier gesungen werden könnten. Der Beitrag von René Lechot wurde vom St. Galler Komponisten Paul Huber vertont und 1983 als CH-Lied uraufgeführt und mit Notenblättern allen Schulen der Schweiz zum Einüben geschickt. Der Wiler Ernst Wild dichtete 1989 einen Hymne-Text zur bekannten „Vaterlandshymne“ von J.B. Hilber aus dem Jahr 1939 und reichte mit Unterstützung der St. Galler Kantonsregierung eine Petition für eine neue Nationalhymne ein. Im Jahr 1998 gab das Unternehmen Villiger & Söhne dem Dichter und Musiker Christian Daniel Jakob eine neue Nationalhymne in Auftrag. Im Jahr 2004 komponierte Roland Zoss eine poetisch-moderne Hymne «Härzland» in Berner Mundart. Und im Jahr 2009 komponierte Linard Bardill den Ohrwurm «Dis Land mis Land».

Hymnen sind nicht in Stein gemeisselt

Die Philippinen, die Mongolei und Äthiopien haben die zentralen Werte ihrer Verfassung in den letzten 30 Jahren einerseits in ihre Nationalhymnen übernommen. Und andererseits halten sie in ihren Verfassungen fest, dass Nationalhymnen kein museales Gut sind, sondern im Fall von geschichtlichen und politischen Veränderungen oder auf Grund einer Verfassungsreform angepasst werden können. Zahlreiche Länder haben in den letzten Jahren ihre Hymnentexte sprachlich verändert, vor allem, weil sie wie der Schweizerpsalm nur Männer ansprachen: «Betet, freie Schweizer, betet.» Nach 50 Jahren Frauenstimmrecht ein No-go.

Die SGG hat im Jahr 2014 einen landesweiten Wettbewerb für einen neuen Text zur bestehenden Hymnenmelodie durchgeführt. Bedingung war, dass der neue Text die Werte der Verfassungspräambel aufgreift. Unter den 208 Beiträgen gewann der Text von Werner Widmer mit einer einzigen Liedstrophe. Der Text existiert inzwischen in allen vier Amtssprachen, in einer sprachlich gemischten Strophe sowie auf Englisch.

Der Text lautet auf Deutsch:

Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
lasst uns nach Gerechtigkeit streben!
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Schweizer Bund.

Die SGG lädt zusammen mit 250 Unterstützer*innen aus Politik, Kultur, Sport und Wirtschaft die 2200 Gemeinden in der Schweiz sowie die 750 Schweizervereine in der «Fünften Schweiz» ein, an den Bundesfeiern vom 1. August sowie an anderen feierlichen Anlässen neben dem Schweizerpsalm auch den vorgeschlagenen neuen Hymnentext zu singen. Wenn sich die beiden Texte gegenüberstehen, machen auch sehr skeptische Menschen die Erfahrung, dass sie sich mit dem neuen Text mehr identifizieren können als mit dem Schweizerpsalm. Darum: 40 Jahre sind genug!