Ständerat will Schweizerpsalm im Gesetz verankern

Der Ständerat hat am 26. September 2018 mit 25 zu 18 Stimmen entschieden, den Schweizerpsalm als Nationalhymne in einem Gesetz zu verankern. Die SGG teilt die Haltung des Bundesrats und der ständerätlichen Kommission WBK, nach denen der gegenwärtige Zustand ohne ein spezielles Gesetz für die Nationalhymne genügt.

Der Entscheid des Ständerats vom 26. September 2018 entspricht nicht der Empfehlung der Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Die WBK machte geltend, dass nach der heutigen Rechtslage über eine Änderung der Nationalhymne ohnehin die Bundesversammlung zuständig ist, die den Entscheid dem Stimmvolk in einem fakultativen Referendum vorlegen kann. Darum kam die Mehrheit der WBK zum Schluss, dass die Schaffung eines speziellen Gesetzes zum Schutz der Nationalhymne unnötig und überflüssig sei. Die SGG teilt den Entscheid der WBK.

Tagesschau SRF Bericht vom 26.9.2018

Zudem hat der Bundesrat gegenüber dem Parlament wiederholt erklärt, „dass er eine Entscheidung über die Einführung einer neuen Nationalhymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte treffen würde“ (Antwort auf Motion 14.3336).

Weder die SGG noch andere Akteure der Zivilgesellschaft beabsichtigen, in absehbarer Zeit dem Bundesrat bzw. dem Parlament einen neuen Hymnentext zu unterbreiten. Und sollte die SGG jemals einen neuen Hymnentext, der auf eine genügend breite Akzeptanz in der Bevölkerung stösst, dem Parlament vorschlagen, so wäre dies laut Bundesrat legitim: „Die Nationalhymne war seit ihrer Einführung 1961 umstritten war. Es gab darum in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Anläufe zu einer Überarbeitung der Landeshymne. Der Bundesrat versteht diese Anregungen als konstruktiven Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) nicht zu beanstanden.“ (Antwort auf Interpellation 13.4244).

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat im Jahr 2015 einen Künstlerwettbewerb durchgeführt, an dem über 200 Personen aus allen Landesteilen neue Texte zur jetzigen Melodie der Schweizer Nationalhymne schufen. Die Melodie von Alberik Zwyssig und der Text von Leonhard Widmer der heutigen Nationalhymne, dem Schweizerpsalm, sind in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden. Der neue Hymnentext, der von über 20’000 Personen online auserkoren wurde, stammt vom Gesundheitsökonomen Werner Widmer. Der neue Hymnentext basiert auf der Präambel der Bundesverfassung von 1999. Ein Komitee von über 200 Schweizer Persönlichkeiten unterstützt den neuen Text: neben Sportlern und Künstlern 5 ehemalige Bundesräte, 70 aktuelle und ehemalige Nationalräte, 17 Ständeräte und 22 Regierungsräte.