3. April 2019
Zivilgesellschaft in Bedrängnis: Der «shrinking civic space»
Zivilgesellschaft ist die Sphäre zwischen Staat, Wirtschaft und Privatem, in welcher Menschen unabhängig von ihrem politischen Status im Rahmen von öffentlichen Vereinigungen und Verbänden, Stiftungen, Genossenschaften und Bewegungen sich selbstorganisiert versammeln, Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen und sich subsidiär zu den staatlichen und privaten Aufgaben für gesellschaftliche oder gemeinwohlorientierte Belange einsetzen. Die Partizipation der Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand der Demokratie. In manchen Bereichen übernimmt die Zivilgesellschaft auch Themenanwaltschaft und Wächterfunktionen gegenüber Staat und Markt. Zivilgesellschaft versteht sich als Partnerin und Eigentümerin und nicht als Dienerin von Staat und Markt. Die Zivilgesellschaft hat ein öffentliches politisches Mandat. Das hat sich in der Migrationskrise in ganz Europa vor 2-3 Jahren gezeigt hat. Und es wird seit einigen Monaten bei den Jugendlichen deutlich, die Sitzstreiks für den Klimaschutz organisieren. Zivilgesellschaftliche Initiativen mit einer politischen Wirkung sind mehreren europäischen Staaten zunehmend ein Dorn im Auge. Darum behindern oder verbieten sie bürgerschaftliche Engagements, sprechen Nicht-Regierungs-Organisationen deren gemeinnützigen Charakter ab oder unterwerfen sie rechtlichen und administrativen Regulatorien, die bisher ausschliesslich für wirtschaftliche Unternehmen galten.
Jeder zweite EU-Staat behindert die Zivilgesellschaft
Bisher wurden Beschränkungen von Menschenrechten und bürgerlichen Engagements auf den Globalen Süden sowie auf China, Russland und die Türkei projiziert. Doch nun werden immer mehr Klagen aus Polen und Ungarn, Griechenland und Bulgarien sowie Rumänien und Serbien laut jüngst auch aus Frankreich und Deutschland. Wenn Staaten zivilgesellschaftliche Aktivist*nnen und Organisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und politische Oppositionen behindern, einschüchtern oder verbieten, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einschränken, Diffamierungskampagnen starten, engagierte Menschen überwachen, Zensur üben oder gar Menschen umbringen lassen, sind dies letztlich alles Angriffe gegen die Zivilgesellschaft. Seit 2012 wurden in über 90 Ländern Gesetze erlassen, die zivilgesellschaftliche Aktivitäten und ihre Finanzierung einschränken. Laut der Weltallianz für Bürgerpartizipation CIVICUS kann die Zivilgesellschaft nur in 26 von 195 Ländern noch frei agieren. Zwar liegen 21 dieser 26 Länder innerhalb Europas, aber innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten können Zivilgesellschaften nur in 14 der 28 EU-Mitgliedsstaaten noch frei agieren: Shrinking civic space ist längst auch ein europäisches Phänomen. Das Europäische CivicSpaceWatch-Forum listet die staatlichen Angriffe auf den bürgerlichen Raum systematisch auf.
Nur nebenbei oder fast ausschliesslich politisch?
Am 26. Februar 2019 hat der deutsche Bundesfinanzhof in letzter Instanz die Steuerbefreiung und somit die Gemeinnützigkeit der deutschen Sektion von ATTAC aberkannt. Die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation fordert seit 20 Jahren die Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Urteil war für den renommierten Politologen und Historiker Rupert Graf Strachwitz Anlass genug, in einem Grundsatzartikel tüchtig auf den Tisch zu klopfen. Viele Finanzbehörden, Bundes- und Landespolitiker hätten auf dieses Urteil gewartet, um nun ungehindert politische Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen abwürgen oder zumindest behindern zu können. Es gehe vordergründig zwar um Steuern, in Wirklichkeit aber darum, dass staatliche Steuerverwaltungen und Gerichte alleine definieren, was gemeinnützig ist und was dem Gemeinwohl dient und was nicht. In Deutschland sind Organisationen steuerbegünstigt, die nur «nebenbei» politisch tätig sind. Gemäss Bundesfinanzhof sei ATTAC aber ausschliesslich politisch tätig. Und dies sei den Parteien vorbehalten. Von Strachwitz betont mit ironischem Unterton: «Zivilgesellschaft ist gut, wenn sie durch billige Dienstleistungen dem Staat zu Diensten ist; und sie ist schlecht, wenn sie diesen Staat politisch herausfordert es sei denn, dies geschieht in fernen Ländern.» Von Strachwitz endet seine Bemerkungen ironisch: «Ein Trost bleibt: Offenkundig ist die Zivilgesellschaft so stark, dass manche Systembewahrer Angst vor ihr bekommen haben und ihren Handlungsraum beschränken wollen. Dies wird, wie alle Erfahrungen zeigen, nicht gelingen. Die Zivilgesellschaft sollte sich also nicht entmutigen lassen mit und ohne Segen vom Finanzamt.»
Regulierte Organisationen in der Schweiz
Auch in der Schweiz erschweren staatliche Regulierungen zunehmend das Handeln der Zivilgesellschaft. Erwerbslose dürfen nur unter bestimmten Auflagen freiwillig tätig sein. Vielen Flüchtlingen wird ein freiwilliges Engagement gänzlich verwehrt. Und wenn Freiwillige sich für unmündige Personen einsetzen, benötigen sie neu einen Strafregisterauszug, der CHF 20.- kostet. Für das Schweizerische Rote Kreuz, das mit über 60’000 Freiwilligen wirkt, bedeutet dies immense Zusatzkosten. Zudem versuchen Steuerbehörden in mehreren Kantonen, dass steuerbefreite Stiftungen und Vereine, die Immobilien besitzen, neu ihre Mieteinnahmen versteuern müssen. Das ist fragwürdig und inkonsequent. Denn Gewinne bei Finanzanlagen müssen nicht versteuert werden. Und Mieteinnahmen werden in gemeinnützigen Organisationen nicht wie in Aktiengesellschaften und Unternehmen an Investoren und Besitzer ausbezahlt, sondern vollumfänglich in gemeinnützige Projekte gesteckt. Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons St. Gallen hat vor vier Jahren Alexandra Cloots und Daniel Jordan von der Fachhochschule St. Gallen beauftragt, den Einfluss regulatorischer staatlicher Vorschriften auf die Arbeit von Freiwilligenorganisationen zu untersuchen. An der Online-Umfrage beteiligten sich 673 Vereine. 17% von ihnen beurteilten die staatlichen Vorschriften als hoch und hinderlich. Die Organisationen schlugen vor, staatliche Regelungen auf wesentliche Elemente zu reduzieren. Zudem sollen Vereine und gemeinnützige Organisationen proaktiv einbezogen werden, wenn Behörden Vorschriften oder Wegleitungen erarbeiten oder revidieren. Und wenn Bund, Kantone oder Gemeinden Leistungsvereinbarungen mit Organisationen eingehen, sollen beide Seiten partnerschaftlich die Ziele definieren.