25. April 2017

Gemeinden singen neuen Text am Bundesfeiertag

«Weisses Kreuz auf rotem Grund»
Am 1. August 2016 wurde an 20 Orten in der Schweiz und in Schweizervereinen im Ausland neben dem heutigen Nationalhymnen-Text „Trittst im Morgenrot daher“ auch der von der SGG vorgeschlagene neue Text „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ gesungen. Die SGG hofft, dass der neue Hymnentext am 1. August 2017 in mindestens 50 Gemeinden neben dem „Schweizerpsalm“ gesungen wird.

Am 1. August 2016 wurde an 20 Orten in der Schweiz und in Schweizervereinen im Ausland neben dem heutigen Nationalhymnen-Text „Trittst im Morgenrot daher“ auch der von der SGG vorgeschlagene neue Text „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ gesungen. Die SGG hofft, dass der neue Hymnentext am 1. August 2017 in mindestens 50 Gemeinden neben dem „Schweizerpsalm“ gesungen wird.
Auch wenn das Hymnen-Projekt der SGG schon drei Jahre alt ist, gelangen immer wieder Anfragen an die SGG, ob es denn überhaupt erlaubt sei, einen anderen Hymnentext als „Trittst im Morgenrot“ zu singen. Und ob nicht der Bundesrat zuerst die Erlaubnis erteilen müsse, den Text „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ am 1. August oder bei anderen feierlichen Anlässen zu singen. Mit der Gefahr, uns zum x-ten Male zu wiederholen, sei hier der Schweizer Bundesrat nochmals zitiert. Bereits im Jahr 1894 lehnte der Bundesrat die Ernennung einer neuen Nationalhymne mit der Begründung ab, dass „die Einführung eines derartigen Gesanges nicht durch Beschluss irgendeiner Staatsbehörde angeordnet werden könne, sondern dem Geschmack des singenden Volkes anheimgestellt bleiben müsse“. 120 Jahre später, am 19. Februar 2014 antwortete der Bundesrat auf eine Motion im Parlament: „Die Nationalhymne war seit ihrer Einführung im Jahr 1961 umstritten. Es gab darum in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Anläufe zu einer Überarbeitung der Landeshymne. Der Bundesrat versteht diese Anregungen als konstruktiven Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) nicht zu beanstanden.“

Gründe für den neuen Hymnentext
Um die Verantwortlichen in den 2300 Schweizer Gemeinden zu ermutigen, am 1. August neben dem Schweizerpsalm auch „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ zu singen, seien hier die wichtigsten Gründe auf einen Blick genannt:

  • Die Nationalhymne soll von der Sprache und vom Inhalt her leicht zu lernen sein. Vom «Trittst im Morgenrot» kennen 10% der Schweizer nur die erste Strophe auswendig, und gerade mal 3 von 100 Schweizern können alle vier Strophen auswendig singen.
  • Bei internationalen Anlässen wird jeweils nur die erste Hymnenstrophe gesungen. Darum genügt es, wenn die Schweizer Nationalhymne eine einzige Strophe enthält, in der alle wichtigen Inhalte konzentriert sind.
  • Die Nationalhymne soll die Grundwerte wiedergeben, die in der Schweiz eine lange Tradition haben. Diese Werte stehen am Beginn der Bundesverfassung: Freiheit, Unabhängigkeit, Gerechtigkeit, Frieden, Offenheit gegenüber der Welt sowie Schutz der Schwächeren.
  • Jung und Alt, Frauen und Männer, Religiöse und Andersdenkende, Einheimische und Zugezogene sollten sich mit dem Text der Nationalhymne identifizieren können. Mit dem «Schweizerpsalm» können sich viele Schweizerinnen und Schweizer nicht identifizieren. Hinter den Werten der Präambel können hingegen alle Menschen stehen.
  • Der vorgeschlagene neue Hymnentext «Weisses Kreuz auf rotem Grund» enthält eine einzige Strophe. Der Text basiert auf der Präambel der Bundesverfassung, ist leicht einprägsam und seine Sprache ist einfach.
  • Die Hymne «Trittst im Morgenrot» wurde jahrelang parallel zur damaligen Nationalhymne «Heil dir, Helvetia» gesungen. Der Bundesrat unterstützt die Initiative der SGG, den vorgeschlagenen neuen Hymnentext „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ bei feierlichen Anlässen parallel zum Schweizerpsalm zu singen.

Werbe-Videos und Unterstützungskomitee
Bis am 1. August wird die SGG ein breites Unterstützungskomitee aufbauen, das die Verantwortlichen in den Gemeinden und später auch die breite Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit eines neuen Hymnentextes überzeugen will. Und weil Hymnen ja nicht nur mit hehren Argumenten den Kopf ansprechen sollen, sondern mehr noch auf der emotionalen Ebene das Herz berühren sollen, wird die SGG bis zum 1. August auch Musikerinnen und Musiker aus allen vier Sprachregionen bitten, den neuen Hymnentext in einem kurzen Video-Clip vorzutragen.

Danke für Ihre Mithilfe !
Wir alle leben in Gemeinden oder Städten. Viele von uns haben einen direkten Kontakt zu einer Gemeinderätin, einem Stadtrat oder kennen die Personen, die jeweils für die Gestaltung der Bundesfeier vom 1. August vor Ort zuständig sind. Auf diese Weise war es vor einem Jahr möglich, dass der neue Hymnentext in über 20 Gemeinden neben dem bisherigen Hymnentext gesungen wurde. Die SGG dankt allen Personen herzlich, die sich in den kommenden Wochen dafür einsetzen, dass in ihrer Gemeinde oder in Gemeinden von befreundeten Gemeinderäten am 1. August „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ gesungen wird. Die Gemeinden können nach dem 1. August Videos der gesungenen Nationalhymne an die SGG senden. Diese werden auf der Hymnen-Webseite präsentiert.

Wer das Projekt unterstützen will, kann diesen Newsletter direkt mit einer persönlichen Empfehlung an Gemeindevertreter senden und diese Personen auf die Webseite des Hymnen-Projekts verweisen, wo die Texte und die Partituren von „Weisses Kreuz auf rotem Grund“ zu finden sind:

Deutsch: www.nationalhymne.ch oder www.landeshymne.ch

Français: www.hymnenational.ch

Italiano: www.innonazionale.ch

Rumantsch: www.innonazionale.ch