14. April 2018
Gemeinden singen am 1. August neue Hymnen-Strophe
Zum dritten Mal haben die Gemeinden am 1. August die Möglichkeit, neben den bisherigen Strophen des «Schweizerpsalms» auch die vorgeschlagene neue Hymnen-Strophe zu singen. Mehr als 180 Persönlichkeiten unterstützen inzwischen den Ersatz von Morgenrot und Nebelflor durch Freiheit und Frieden.
Am 1. August 2018 wird es das dritte Mal sein, wo zahlreiche Gemeinden in der ganzen Schweiz sowie die Schweizervereine in aller Welt an den Bundesfeiern neben «Trittst im Morgenrot daher» zur selben Melodie auch die vorgeschlagene neue Hymnen-Strophe «Weisses Kreuz auf rotem Grund» singen. Im vorgeschlagenen neuen Hymnentext sind die zentralen Werte der Schweiz formuliert: Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden und Sorge für die Schwachen. Der neue Hymnentext basiert inhaltlich auf der Präambel der Bundesverfassung von 1999. Dank des neuen Hymnentextes können die zentralen Werte der Schweiz künftig nach innen und nach aussen vermittelt werden. Der neue Hymnentext lautet:
Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Bund: Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben, lasst uns nach Gerechtigkeit streben!
Frei, wer seine Freiheit nützt, stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Schweizer Bund.
In den letzten zwei Jahren fragten jeweils ein paar Gemeindeschreiber in der SGG nach, ob es überhaupt erlaubt sei, am 1. August neben dem offiziellen Hymnentext eine weitere Strophe zu singen, wenn diese von Regierung, Parlament und Volk noch nicht offiziell bestimmt sei. Der Schweizer Bundesrat hat bereits 1894 betont, dass ein neuer Hymnentext in der Bevölkerung langsam wachsen müsse und nicht von oben diktiert werden könne. Zudem ist die heutige Nationalhymne anno 1981 vom Bundesrat lediglich für militärische und diplomatische Anlässe für verpflichtend erklärt worden. Wenn in Gemeinden eine oder gar alle vier Strophen vom «Schweizerpsalm» und anschliessend die neue Strophe gesungen werden, können sich wertvolle Gespräche ergeben zur Frage, welche Inhalte in einer Nationalhymne enthalten sein sollten. Erst wenn der neue Hymnentext in der Bevölkerung genügend bekannt und beliebt sein wird, macht es Sinn, die zuständigen Behörden und das Stimmvolk zu bitten, über den neuen Hymnentext abzustimmen. Inzwischen unterstützen 180 Persönlichkeiten aus der ganzen Schweiz den neuen Hymnentext,[nbsp]darunter berühmte Künstler und Sportler sowie 66 aktuelle und ehemalige Nationalräte, 17 Ständeräte, 16 Regierungsräte[nbsp]und fünf ehemalige Mitglieder des Bundesrats. Anfang März berichtete die New York Times über die Staaten, die in den letzten Jahren ihre Hymnentexte nach und nach geändert haben oder derzeit ändern wollen. Österreich hat seinen Hymnentext vor 5 Jahren geändert, in Deutschland läuft der Prozess gerade an:
www.nytimes.com/2018/03/07/arts/music/germany-national-anthem-gender-neutral.html
Vom 8.-10 Juni 2018 findet in Chiavenna das Kantonale Gesangsfest Graubünden, das «Rezia Cantat», statt. Am Festanlass werden die anwesenden Chöre die sogenannte Schweizerstrophe vom vorgeschlagenen neuen Text der Schweizer Nationalhymne singen. In dieser Strophe wechseln sich die vier offiziellen Schweizer Landessprachen jeweils nach zwei bis drei Versen ab.
Weitere Informationen sowie Partituren und Videos mit dem neuen Hymnentext finden Sie hier.