1. Mai 2016

Flüchtlinge privat unterbringen



So funktioniert die private Unterbringung von Flüchtlingen im Gastfamilien-Projekt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe

Disclaimer: Folgender Artikel erschien am 1. Mai 2016 auf dieser Plattform.



 

Im Herbst 2013 waren es die zahllosen syrischen Flüchtlinge, die vor Lampedusa im Meer ertranken. Und im Sommer 2015 war es der Flüchtlingsstrom vom Nahen Osten über den Balkan nach Österreich und Deutschland, der in der Schweiz eine Welle von Betroffenheit und Solidarität auslöste. Bei Asylorganisationen, Hilfswerken, staatlichen Stellen und Kirchen meldeten sich viele Schweizerinnen und Schweizer, die sich für Flüchtlinge einsetzen und sie privat bei sich aufnehmen wollten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) gelangte bereits 2013 mit der Bereitschaft, Flüchtlinge im privaten Rahmen unterzubringen und zu begleiten, an Bund und Kantone. Und die SGG unterstützte das Pilotprojekt von Anfang an finanziell. Was ist zwei Jahre später daraus geworden? Die SGG sprach mit Stefan Frey, dem Mediensprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.

Herr Frey, an sich war es ja bis vor 20-30 Jahren selbstverständlich, dass Flüchtlinge bei Privaten untergebracht wurden. Die Massen-Unterbringung in Asylzentren ist neueren Datums. Warum ist die private Unterbringung heute ein Problem?

Die Asylgesetzgebung hat ist seit den 80er Jahren, insbesondere nach den Balkankriegen, stetig komplexer und restriktiver geworden. Wir haben fast ein Dutzend Gesetzesrevisionen hinter uns, die ebenso wenig etwas an den Fluchtursachen geändert haben wie an der Tatsache, dass Menschen in der Schweiz Schutz suchen. Dafür wurden Mitmenschlichkeit, Gastfreundschaft, überhaupt das Mitwirken der Zivilgesellschaft durch Bürokratie ersetzt. Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei Privaten musste sozusagen neu erfunden werden, um in der heutigen Asylmaschinerie Eingang zu finden.

Welche positiven Rückmeldungen erhalten Sie von den Gastgebern und den Gästen?

Ganz allgemein melden uns bisher alle Gastfamilien zurück, dass der Austausch mit ihren Gästen eine Bereicherung darstelle. Man lerne andere Kulturen, andere Gewohnheiten kennen. Allerdings, und dass ist das wirklich Sensationelle, lebt man schon nach wenigen Wochen einen völlig normalen Alltag unter demselben Dach. Eines der Ergebnisse ist die sehr schnelle Anpassung der Gäste an Sprache und Rhythmus, aber auch an das alltägliche Leben in einem für die meisten von ihnen doch recht komplizierten Land.

Bei den staatlichen und kantonalen Asylämtern herrschten anfangs grosse Skepsis und Widerstände gegen die private Unterbringung. Haben sich diese gewandelt? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht?

Wir stellen zunehmend eine Öffnung hin zur privaten Unterbringung als ein Instrument für die schnellere und effizientere Integration von Flüchtlingen fest. Der Kanton Basel-Stadt startet ab Dezember die private Unterbringung in Zusammenarbeit mit einer lokalen NGO (GGG) ausdrücklich in Anlehnung an das Projekt der SFH. Das freut uns natürlich sehr. Die Kantone Neuchâtel, Solothurn, Luzern und Zug haben sich bei uns eingehend informiert und überlegen sich nun ebenfalls ob und wie ein stärkerer Einbezug der Privaten erfolgen könnte. Im Kanton Zürich sind die kirchlichen Organisationen in die Offensive gegangen, ausserdem ermöglicht die AOZ die Aufnahme von Asylsuchenden bei Privaten. Es bewegt sich wohl auch weil der Leidensdruck bezüglich der Unterbringungsmöglichkeiten gestiegen ist einiges, was vor Monaten noch nicht denkbar gewesen wäre.

Welches sind die tatsächlichen oder potenziellen Gefahren der privaten Unterbringung von Flüchtlingen?

Es kann sich nach Tagen oder Wochen herausstellen, dass man trotz einem für beide Seiten noch unverbindlichen Erst-Gespräch doch nicht zusammenpasst. In einem solchen Fall müssten die Gäste wieder in die kantonalen Strukturen zurück kehren oder wir müssen einen anderen, geeigneten Platz finden. Das würde zusätzlichen Aufwand bedeuten. Es könnte der Fall eintreffen, dass Asylsuchende, die sich im Verfahren befinden, während des Aufenthaltes bei Privaten einen negativen Entscheid erhalten und das Land verlassen müssten. Dies würde vor allem auch auf der emotionalen Ebene unter Umständen schwierig. Wir versuchen dies mit zum voraus klaren Bedingungen die Privaten müssen sich an die Weisungen der kantonalen Behörden halten zu bereinigen. Ausserdem platzieren wir nur Asylsuchende aus Herkunftsländern mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit für einen positiven Asylentscheid (Flüchtling oder Vorläufig Aufgenommene), d.h. Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Afghanistan. Darüber hinaus werden die potenziellen Gäste von den jeweils zuständigen Betreuungspersonen in den Kantonen sehr sorgfältig ausgesucht. Was Risiken im zwischenmenschlichen Bereich reduzieren soll. Bis heute nach knapp zehn Monaten – haben wir jedoch noch keine negative Erfahrung gemacht.

Welche professionellen Hilfestellungen können angeboten werden, wenn es zwischen Flüchtlingen und ihren Gastgebern zu Missverständnissen, Konflikten oder Überforderungssituationen kommt?

Grundsätzlich ist es so, dass die Gäste im kantonalen Asylsystem verbleiben, also dieselben Dienstleistungen wie Krankenversorgung, Sozialhilfe usw. erhalten. Darüber hinaus stellt die SFH interkulturelle Übersetzer als Partner von Gastfamilie und Gast zur Verfügung. Am Anfang werden wöchentlich Meetings vor Ort durchgeführt, um frühzeitig Missverständnisse, unverträgliche Gewohnheiten oder offene kulturelle Fragen z.B. im Bereich Religion auf den Tisch zu bringen, bevor sich Spannungen aufbauen können.

Wie sieht die zahlenmässige Entwicklung aus? Wie viele Gastgeberinnen und Gastgeber gibt es auf der einen Seite und wie viele Flüchtlinge, die eine Privatunterkunft suchen, auf der anderen?

Bis Ende November haben wir rund 30 Gastfamilien, die entweder bereits Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben oder aufgrund der Vorabklärungen ab sofort für die Aufnahme bereit wären. Somit können wir im Moment 60 Menschen bei Gastfamilien unterbringen. Mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können pro Woche ein bis zwei Gastfamilien Flüchtlinge empfangen.

Wie sieht es mir den Finanzen aus? Was bezahlt der Staat pro Flüchtling an den Flüchtling, an die Gastgeber und an die SFH für Vermittlung und Begleitung? Und welcher Beitrag fehlt noch in der Kasse der Flüchtlingshilfe?

Die finanziellen Regelungen (und Beträge) für die Flüchtlinge und deren Unterbringung bleiben auch mit dem Einsatz von Gastfamilien dieselben (je nach Kanton unterschiedlich). Die Gastfamilien werden vom Kanton lediglich für den zur Verfügung gestellten Wohnraum entschädigt, was sich nach den geltenden Ansätzen, die sich auf die ortsüblichen Mieten abstützen, richtet. Die SFH übernimmt die Lohnkosten für die Vermittlung, die Rekrutierung und die Begleitung der Gastfamilien sowie die Kosten für die interkulturellen Übersetzer. Daneben fallen Kosten etwa für Transporte bei zusätzlichen Sprach- oder Ausbildungskursen an, die von den Kantonen nicht übernommen werden. In Einzelfällen braucht es einen gewissen Anschub für einen zusätzlichen Kurs oder es fallen Kosten an für die Bereitstellung von Velos (aus den Velobörsen) wenn die Wohnorte etwas abseits von öffentlichen Verkehrsmitteln liegen. Ein Thema ist ebenfalls die Kommunikation beziehungsweise der Zugang zum Internet. Der SFH sucht für das Jahr 2016 noch rund 150’000 Franken.

Welchen Status haben die Flüchtlinge, die privat wohnen dürfen? Ist es absehbar, dass Flüchtlinge im Asylverfahren auch privat statt in Asylzentren unterkommen können?

In den Kantonen Waadt und Genf werden ganz bewusst Asylsuchende, die noch im Verfahren sind, für Gastfamilien ausgesucht. Je schneller die ersten Integrationsschritte gemacht werden können, umso grösser die Chance, dass die später anerkannten Flüchtlinge oder Personen mit einer vorläufigen Aufnahme nicht in der Sozialhilfe landen. Ansonsten haben die bei Gastfamilien untergebrachten Flüchtlinge keinen besonderen Status, wir möchten auch gar nicht, dass durch das Gastfamilienprojekt eine neue Kategorie von Flüchtlingen geschaffen wird.

Jährlich kommen über 600 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen sorgeberechtigten Person in die Schweiz kommen und stellen ein Asylgesuch. Diese sogenannten UMAs geniessen in der Kinderrechtskonvention und in der Schweizer Bundesverfassung besonderen Schutz. Laut Verordnungen von Dublin III muss die Schweiz dafür sorgen, dass den UMAs eine Vertretungsperson zugewiesen wird, die über Qualifikationen und Fachkenntnisse verfügt sowie Zugang zur Akte der minderjährigen Person hat. Dem Wohl des Kindes muss besonders Rechnung getragen werden bei der Möglichkeit einer Familienzusammenführung, beim Wohlergehen und der sozialen Entwicklung, bei allfälligen Sicherheitserwägungen sowie bei der gebührenden Berücksichtigung der Ansichten der asylsuchenden Person. Wie schätzen Sie die konkreten staatlichen Massnahmen in der Schweiz diesbezüglich ein?

Der Bereich der UMAs befindet sich derzeit im Umbruch, weil die zur Verfügung stehenden Infrastrukturen in vielen Kanton nicht genügen andere haben jedoch ihre Hausaufgaben gut gelöst – und die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen ständig steigt. Die SFH beteiligt sich im Rahmen der vom Staatssekretariat für Migration SEM, zusammen mit den Kantonen ausgelösten Diskussionen mit konkreten Vorschlägen. Es zeichnet sich ab, dass das Gastfamilienkonzept der SFH unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu einem Lösungsansatz beitragen könnte.

Das Interview führte L. Niederberger, SGG