19. Juni 2018
Die Schweiz braucht kein Hymnengesetz
Der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder will den Psalmtext «Trittst im Morgenrot» als einzig gültigen Hymnentext im Gesetz festschreiben. Die ständerätliche Kommission WBK lehnte den Vorstoss mit 8 zu 3 Stimmen ab.
Die Schweiz braucht kein Hymnengesetz
Am 27. September 2017 reichte Ständerat Thomas Minder eine Parlamentarische Initiative ein, die den «Schweizerpsalm» von 1841 (Text von Leonhard Widmer und Melodie von Alberik Zwyssig) rechtlich festsetzen soll. Am 22. Juni 2018 stimmte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung gegen diesen Vorstoss. Als Nächstes wir der gesamte Ständerat über den Vorstoss abstimmen und ihn mit grosser Wahrscheinlichkeit ebenfalls ablehnen. Die Parlamentarische Initiative (17.478) von Ständerat Thomas Minder ist nicht notwendig, weil ihr Anliegen bereits umgesetzt ist. Der Bundesrat hat dem Parlament schon vor vier Jahren klar mitgeteilt, dass er eine Entscheidung über die Einführung einer neuen Nationalhymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte treffen würde.
Die Hymne ein politischer Dauerbrenner
Kaum hatte die SGG im Jahr 2013 die Suche nach einem neuen Hymnentext initiiert, reichte Nationalrat Peter Keller eine Interpellation (13.4244) und wenig später eine Motion (14.3336) ein. Diese verlangten vom Bundesrat, dass allein das Parlament über eine neue Hymne befinden könne und dass das Projekt der SGG zu stoppen sei. Der Bundesrat reagierte klar und unmissverständlich: «Der Bundesrat kann zusichern, dass er eine neue Landeshymne nicht in eigener Kompetenz und nicht ohne Konsultation der Räte beschliessen wird
Die Nationalhymne war seit ihrer Einführung 1961 umstritten. Es gab darum in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Anläufe zu einer Überarbeitung der Landeshymne. Der Bundesrat versteht diese Anregungen als konstruktiven Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) nicht zu beanstanden. Die SGG will den Siegerbeitrag dem Bundesrat ausdrücklich als Vorschlag unterbreiten. Es handelt sich um die Initiative einer nichtstaatlichen Organisation
. Es gibt keine Rechtsgrundlage, welche den sogenannten Schweizerpsalm als Hoheitszeichen oder Staatssymbol der Schweiz schützt. Der von der SGG ausgeschriebene Wettbewerb verletzt darum geltendes Recht nicht.
Im Jahr 2014 kämpfte Nationalrätin Yvette Estermann gleich drei Mal gegen eine Änderung am Hymnentext (14.3437, 14.3811, 14.4244) und verlangte erfolglos, dass man den heutigen Hymnentext in der Verfassung als schützenswertes Staatssymbol festschreibt. Der Bundesrat lehnte dies mit folgender Begründung ab: «Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, die geltende Landeshymne gesetzlich festzuschreiben. Er ist der Ansicht, dass eine Landeshymne nicht einfach verfügt werden kann. Sie muss von der Bevölkerung geschätzt und angenommen werden, um die Funktion einer Hymne erfüllen zu können.
Und im Jahr 2016 lancierte der ehemalige Nationalrat Yannik Buttet eine Interpellation (16.3419) und eine Motion (16.3689) an den Bundesrat, die den Abbruch des Hymne-Projekts forderten und zudem verlangten, dass der SGG die Verwaltung des Rütli entzogen werde. Am 16.11.2016 betonte der Bundesrat jedoch zum wiederholten Male klar und deutlich, dass er in den Bemühungen der SGG um einen neuen Text der Nationalhymne kein illoyales Verhalten erkennen könne.