18. April 2017
Die Nationalhymne als wandelndes Kulturerbe
Nationalhymnen sind zentrale kulturelle Identitätsmerkmale trotz oder gerade wegen Globalisierung und transnationaler Bündnisse. Nationalhymnen, die inhaltlich eine Momentaufnahme der Geschichte darstellen, hätten das Potenzial, Werte und Gemeinsinn nach innen sowie Identität und Image nach aussen noch vermehrt zu stärken.
Nationalhymnen sind zentrale kulturelle Identitätsmerkmale trotz oder gerade wegen Globalisierung und transnationaler Bündnisse. Nationalhymnen, die inhaltlich eine Momentaufnahme der Geschichte darstellen, hätten das Potenzial, Werte und Gemeinsinn nach innen sowie Identität und Image nach aussen noch vermehrt zu stärken.
Die meisten Nationalhymnen wurden wie der Schweizerpsalm in der Mitte des 19. Jahrhunderts kreiert, als sich die Verfassungsstaaten bildeten. Während sich die Staaten und die Welt von damals radikal gewandelt haben, veränderten sich viele Nationalhymnen seither kaum bis gar nicht. Darum wird heute oft die Frage gestellt, ob es in der globalisierten, postnationalen Ära überhaupt noch Nationalhymnen braucht. Spontan könnte man antworten: Solange es Fussball-WM und Olympische Spiele gibt, wo Nationalmannschaften gegeneinander antreten, wird es auch Nationalhymnen geben. Die Frage ist aber komplexer. Gerade als Folge der Globalisierung und transnationaler Bündnisse erleben wir in vielen Staaten eine Wiederbesinnung auf föderale und regionale Kulturelemente, die Identität und Gemeinschaft stiften.[nbsp]
Hymnen sprechen Geist, Herz und Sinne an
Nationalhymnen sind neben Ländernamen, Flaggen und Wappen, Währungen und Amtssprachen, Hauptstädten, Feiertagen und Nationalgerichten zentrale kulturelle Identitätsmerkmale. Rund um die Einführung des Euro am 1. Januar 2002 wüteten auf dem halben Kontinent hitzige Debatten über den Identitätsverlust durch die Abschaffung der nationalen Währungen. Die mehlig-bröselnden Lire-Noten gehörten zu Italien wie Salami, Gucci und der schiefe Turm von Pisa. Auch Nationalhymnen sind ein zentrales Stück nationaler Identität. An Staatsempfängen und internationalen Sportanlässen präsentieren sich die Staaten mit ihren Flaggen und Hymnen. Nationalhymnen sind Visitenkarten nach aussen und fördern das Gemeinschaftsgefühl nach innen. Hymnen sprechen musikalisch, stimmlich, sprachlich, textlich und emotional verschiedene Sinne und Hirnregionen der Menschen an. In den «neueren» Staaten Afrikas oder Osteuropas bilden Nationalhymnen sogar ein Stück Zivilreligion.[nbsp]
Unterschiede in Inhalt, Form und Qualität
Die Texte und Melodien der Nationalhymnen unterschieden sich von Land zu Land. Manche Hymnen wurden von namhaften Komponisten kreiert, so etwa die UNO-Hymne von Pablo Casals, die EU-Hymne von Ludwig van Beethoven, die Nationalhymne Deutschlands von Joseph Haydn und die Hymne Österreichs von Wolfgang Amadé Mozart. Manche Hymnentexte sind mehr national- oder verfassungs-patriotisch, friedlich oder kriegerisch, gottbezogen oder religionsneutral, geschichtlich-erinnernd oder visionär-zukunftsorientiert, selbstbezogen oder weltbürgerlich. Manche Hymnen besingen vor allem Heimat und Vaterland, König und Fahne. Andere sind Oden an Berge und Flüsse. Wieder andere entstanden nach Revolutionen und Unabhängigkeitskämpfen und betonen primär Gefahr, Hilfe und Schwur. Und neuere Hymnentexte huldigen Werten wie Freiheit, Einheit und Frieden. Fast alle Völker besingen ihr Land als männliches Gebilde (Vaterland), während Sri Lanka in seiner Hymne seit 1948 als liebevolle Mutter und Blume verehrt wird. Königshymnen sind die Vorläufer der Nationalhymnen. Grossbritannien besingt seit 1745 Kings und Queen. Andere Länder mit Monarchien besitzen zwei Hymnen. Je nachdem, ob das Oberhaupt beim Anlass anwesend ist, wird die eine oder die andere Hymne gesungen (z.B. in Luxemburg, Dänemark, Norwegen, Schweden und Thailand). In manchen Ländern ist der Hymnentext wie «Trittst im Morgenrot daher» ein Gebet an Gott, so etwa in Saudi-Arabien, Libyen und Ungarn.
Textlose Hymnen als Notlösung
Da viele Nationalhymnen vor über hundert Jahren gedichtet wurden, sagen sie inhaltlich nicht zwingend etwas Wesentliches aus über eine Gesellschaft, über ihren Charakter, ihre Werte und Ideale. Nationalhymen sind eine Momentaufnahme der Geschichte und sagen manches über den Patriotismus, die Sprache und die Frömmigkeit aus der Zeit der Staatsgründung aus. Während Melodien auch nach Jahrhunderten noch zeitgemäss klingen, unterliegen Textinhalte und Sprache sehr viel stärker dem Wandel der Zeit. Zahlreiche Länder haben darum ihre Hymnentexte im Laufe der Zeit gänzlich ersetzt oder teilweise angepasst. Und als Notlösung verzichten manche Länder sogar ganz auf einen Hymnentext. In Spanien wird der mit dem Franco-Regime assoziierte Hymnentext seit 70 Jahren nicht mehr gesungen. Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg die ersten beiden Hymnenstrophen gestrichen. Bosnien-Herzegowina hat nach dem Balkan-Krieg im Februar 1998 ein Volkslied ohne Text zur neuen Hymne erklärt, um Problemen mit den serbisch- und kroatisch-sprachigen Bürgern aus dem Weg zu gehen. Auch die Euro-Hymne, Beethovens «Freude schöner Götterfunken» aus der 9. Sinfonie, wird wegen der Sprachenvielfalt in der Länderunion ohne Text gespielt. Österreich hat vor wenigen Jahren die männerlastigen Textstellen seiner Hymne geschlechtsneutral umformuliert.
Hymnen-Reformen als demokratischer Prozess
Das Spanische Olympische Komitee initiierte 2008 einen Wettbewerb für einen neuen Hymnentext. Es gingen mehr als 7’000 Beiträge ein. Der Siegerbeitrag setzt sich ganz langsam durch. In Libanon, Mexiko, Thailand und Iran sind die Nationalhymnen ebenfalls durch Künstlerwettbewerbe entstanden. Und in zahlreichen Ländern gibt es derzeit Initiativen für einen neuen Hymnen-Text, unter anderem in Frankreich, Italien, Kanada und in den USA. In diesen und anderen Ländern existieren aber auch starke Widerstände von Kreisen, die befürchten, mit einer Änderung der Hymne die nationale wie auch die persönliche Identität zu verlieren. In der Schweiz erlaubt die Basis-Demokratie, dass Initiativen von der Zivilgesellschaft ausgehen und langsam wachsen dürfen, ehe Parlament, Regierung und letztlich die Stimmbevölkerung als Souverän über eine Veränderung entscheiden. Diesen Weg von unten nach oben geht seit 2013 auch der Versuch der SGG, den Schweizerpsalm aus dem Jahr 1841 durch einen neuen Hymnentext zu ersetzen, der auf den Werten der Präambel der Bundesverfassung von 1999 basiert.
Kultur zwischen Tradition und Wandel
Sollen Hymnen und andere kulturelle Identitätsmerkmale in juristischen Regelwerken im doppelten Sinne festgehalten werden? Soll die Verfassung nicht nur normatives Regelwerk sein, sondern auch Bewahrerin des kulturellen Erbes, Mittel der kulturellen Selbstdarstellung und Ausdruck des kulturellen Entwicklungsstands? In manchen Staaten sind Ländernamen, Flaggen und Wappen, Währungen und Amtssprachen, Hauptstädte und Feiertage sowie die Nationalhymne in Verfassungen, Gesetzen und Erlässen definiert. In der Schweiz sind die zentralen kulturellen Identitätsmerkmale rechtlich unterschiedlich geregelt. Der Ländername «Schweizerische Eidgenossenschaft» wird in der Verfassung gleich im ersten Artikel festgehalten. Die Bestimmung der vier Amtssprachen folgt im Artikel 4. Die Feiertage sind auf Bundes- und Kantonsebene gesetzlich geregelt. Der 1. August wird seit 1891 als Bundesfeiertag begangen, einen eigentlichen Nationalfeiertag des modernen Bundesstaats gibt es nicht. Auf die Bezeichnung Hauptstadt hat die Schweiz anno 1848 bewusst verzichtet. Bern ist seither Sitz der Bundesversammlung und als solche Bundesstadt. Aber auch dieser Titel ist rechtlich nicht geschützt.[nbsp]
Hymnen dürfen sich ändern
Auch die Nationalhymne ist in der Schweiz in keinem Bundesgesetz verankert. Es existiert lediglich die Erklärung des Bundesrats vom 1. April 1981, der den Schweizerpsalm für die Armee sowie für den Einflussbereich unserer diplomatischen Vertretungen im Ausland definitiv als offizielle schweizerische Nationalhymne bestimmte. Manche Länder haben den Text, die Melodie oder gar Tonart und Tempo der Hymne rechtlich festgesetzt. Andere Staaten wie Deutschland haben die Hymne bewusst nicht ins Grundgesetz aufgenommen. In manchen Ländern können Hymnen mit einer Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments geändert werden. In eher autokratisch geführten Ländern wie Südafrika kann der Staatspräsident die Nationalhymne ändern. Einzig in der Türkei wurde die Hymne in der Verfassung regelrecht zementiert. Dort dürfen weder die Hymne geändert noch eine Änderung vorgeschlagen werden. Einen pragmatischen Weg, der die Tradition achtet und gleichzeitig Offenheit für die Zukunft ermöglicht, gehen die Verfassungen der Philippinen (1986), der Mongolei (1992) und von Äthiopien (1994). Diese drei Staaten haben die zentralen Werte ihrer Verfassung in den letzten 30 Jahren einerseits in ihre Nationalhymnen übernommen. Und andererseits halten sie in ihren Verfassungen fest, dass Nationalhymnen kein museales Gut sind, sondern im Fall von geschichtlichen und politischen Veränderungen oder auf Grund einer Verfassungsreform angepasst werden können. In der philippinischen Verfassung lautet Art. 16, Abs. 2: «Der Kongress kann per Gesetz dem Land eine neue Nationalhymne und ein neues Siegel geben. Sie sollen die Ideale, die Geschichte und Traditionen des Volkes symbolisch wiedergeben und einem Referendum des Volkes unterbreitet werden.»
Eigentlich spräche wenig dagegen, auch in der Schweiz die Hymne gesetzlich zu verankern, ohne sie zu einem unveränderlichen Museumsobjekt zu stilisieren. Wichtig wäre, dass stets die Stimmbevölkerung das letzte Wort über die Beibehaltung oder Veränderung der Nationalhymne hat. Vielleicht könnte das Parlament alle 25 Jahre prüfen, ob sich eine inhaltliche Veränderung der Hymne aufdrängt. Heute setzt sich die SGG voll dafür ein, dass der vorgeschlagene neue Hymnentext «Weisses Kreuz auf rotem Grund» von Werner Widmer dereinst offizieller Hymnentext wird. Aber auch dieser Text soll niemals in Stein gemeisselt werden, sondern eines Tages kritisch bezüglich seiner Aktualität geprüft werden.
Lukas Niederberger
Weiterführende Literatur zu Nationalhymnen:
- Nationalhymnen. Texte und Melodien. Verlag Reclam, Stuttgart 2007
- Peter Häberle: Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates. Verlag Duncker + Humboldt, Berlin 2013
- Alex Marshall: Republic or Death. Travels in Search of National Anthems. Random House, London 2015